Nettolohnerhöhung für Redakteurinnen und Redakteure
(openPR) Wer als Arbeitnehmer entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen monatlich bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhält, muss darauf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Geschickter ist es, diese Beiträge in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, beispielsweise in einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (§ 3 Nr. 63 EStG). Damit würden diese steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst zum Versorgungszeitpunkt werden die Leistungen steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Darüber hinaus kann dieses "Modell" noch weiter optimiert werden. Ohne dass das Netto-Einkommen sich verringert, kann ein zusätzlicher Betrag in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden.
Über das Unternehmen
Die OPTICURA Pensionsmanagement GmbH hat dieses Sonderthema auf ihrer Homepage veröffentlicht, das zu finden ist unter http://www.opticura.net/bav_vwl_umwandlung.asp.
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