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Betrifft: Arbeitsrecht - Kohl und Walter Rechtsanwälte

05.04.201814:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nicht eingeladen: Öffentlicher Arbeitgeber schuldet schwerbehindertem Bewerber eine Entschädigung

In ihrer Kanzlei in Aschaffenburg beraten Kohl und Walter Rechtsanwälte (http://www.kohl-walter.de/) ihre Mandanten in diversen Rechtsgebieten. Unter anderem im Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht aber auch dem Arbeits- und Sozialrecht. Zum Thema Arbeitsrecht fiel am 11. August 2016 folgendes Urteil:

Sachverhalt

Vor allem öffentliche Arbeitgeber sind besonders dazu angehalten, schwerbehinderte Bewerber nicht zu diskriminieren. Wie der vorliegende Fall zeigt, gelingt dies jedoch nicht immer. Eine Stadt suchte für den von ihr unterhaltenen Palmengarten einen "Techn. Angestellte/n für die Leitung des Sachgebiets Betriebstechnik". Ein ausgebildeter Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie staatlich geprüfter Umweltschutztechniker bewarb sich auf die Stellenausschreibung. Der Bewerber war schwerbehindert mit einem Behinderungsgrad von 50. Er wurde von der Stadt nicht eingeladen, die sich für einen anderen Bewerber entschieden hatte. Deshalb war der schwerbehinderte Bewerber der Auffassung, er sei aufgrund seiner Behinderung diskriminiert bzw. nicht eingeladen worden. Demnach hätte die Stadt ihre Verpflichtung aus dem Neunten Sozialgesetzbuch, schwerbehinderte Bewerber nicht zu benachteiligen bzw. einzuladen, nicht erfüllt. Dieser Umstand begründe die Vermutung der Diskriminierung aufgrund der Schwerbehinderung.

Urteil des BAG (Urt. v. 11.08.2016 - 8 AZR 375/15)

Das BAG gab dem Kläger in seinem Urteil vom 11. August 2016 Recht. Die Stadt muss eine Entschädigung zahlen, da der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle nicht von vorneherein ungeeignet war und nach den gesetzlichen Vorgaben hätte eingeladen werden müssen. Die Entschädigungssumme richtet sich nach dem Bruttomonatsverdienst.

Die Rechtsanwälte Christian Kohl und Christof Walter stehen Mandanten in Aschaffenburg für Fragen zur Verfügung. Kontaktdaten finden Interessierte auf der Website der Kanzlei.

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