(openPR) Konservativ und bodenständig, seriös und verantwortungsbewusst- das sind Schlagworte mit denen P&R seine Geschäftsstrategie und den Umgang mit den Anlegergeldern beschrieb. Nach der Insolvenz von drei der vier deutschen P&R-Gesellschaften ist ein Schatten auf diese Worte gefallen. Hat P&R sich tatsächlich immer an dieses Credo gehalten oder zeichnete sich die Pleite nicht schon seit Jahren ab? Waren die Containerangebote für die Anleger tatsächlich so transparent und reizvoll? Skeptiker sprechen schon von einem Schneeballsystem bei P&R.
Das Geschäftsmodell von P&R sah vor, dass die Investoren Container kaufen und diese dann P&R zur Weitervermietung überlassen. Die Anleger erhielten währen der drei- oder fünfjährigen Laufzeit Mietzahlungen und am Ende ein Angebot von P&R zum Rückkauf der Container. „Die Rendite der Anleger hing damit auch wesentlich vom Rückkaufswert der Container ab. Prognostiziert wurde ein Rückkaufswert von ca. 65 Prozent, garantiert wurde das aber nicht. Angesichts der seit Jahren anhaltenden Probleme in der Containerschifffahrt verbunden mit fallenden Containerpreisen eine durchaus optimistische Prognose. Zumal niemand sagen kann, in welchem Zustand sich die Container nach fünf Jahren auf See befinden und ob sie überhaupt noch vorhanden sind“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, die eine Interessengemeinschaft für P&R-Anleger gegründet hat.
Doch auch in schwierigen Jahren blieb P&R im Geschäft. 2013 soll sogar ein Rekordjahr mit Containerinvestitionen von rund einer Milliarde Euro gewesen sein. Solche Umsätze kommen am Ende der Laufzeit aber wie ein Bumerang zurück, wenn P&P die Container zurückkaufen soll. Geld dazu, war offensichtlich nicht mehr vorhanden.
Wenn die Anleger tatsächlich zu Eigentümern der Container geworden sind, könnten sie Aussonderungsansprüche geltend machen, damit die Container nicht in die Insolvenzmasse fließen. Dann müssten sie sich allerdings auch selbst um die Vermietung bzw. den Verkauf der Container kümmern, was nur schwer möglich sein dürfte, und die Folgekosten für die weitere Bewirtschaftung tragen.
Ob die Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, hängt u.a. auch davon ab, ob ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Doch selbst dann müssen die Anleger mit hohen Verlusten rechnen. „Um den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten, können aber unabhängig vom Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater und Vermittler geprüft werden. Diese hätten die Anleger über ihr enormes Risiko, das noch über den Totalverlust hinausgeht, aufklären müssen. Sind sie dieser Pflicht nicht nachgekommen oder haben sie die Investmentangebote nicht auf ihre Plausibilität hin überprüft, können die Berater und Vermittler schadensersatzpflichtig sein“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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