(openPR) Das Amtsgericht - Familiengericht - Landshut hatte über den Fall eines bereits 1980 geschiedenen Rentners zu befinden, der seinerzeit über den Versorgungsausgleich erhebliche Rentenanrechte an seine Ex-Frau abgeben musste. Die Ex-Frau verstarb bereits 2006.
Die Deutsche Rentenversicherung lehnte es damals ab, den Versorgungsausgleich nach dem Tod der Ex-Frau auszusetzen, weil diese rund 14 Jahre Altersrente aus den übertragenen Anrechten erhalten hatte.
Mit einem durch die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB eingereichten Abänderungsantrag wandte sich der Renter unlängst an das Amtsgericht - Familiengericht - in Landshut. Dieses entschied letztlich, dass der Versorgungsausgleich ab dem Folgemonat der Antragstellung entfällt, insoweit also keine Kürzung der Rente des Antragstellers mehr stattfindet.
Der Antragsteller profitierte dabei vom Zusammenwirken verschiedener gesetzlicher Neuregelungen. Nach der derzeitigen - relativ neuen, aber kaum bekannten - Rechtslage kann in zahlreichen Altfällen bei Tod des ausgleichsberechtigten Ex-Gatten eine Einstellung des Versorgungsausgleichs ab dem Folgemonat der Antragstellung durch ein Abänderungsverfahren beim Familiengericht erwirkt werden. Zigtausende Altfälle können so neu aufgerollt werden, und zwar auch dann, wenn der ausgleichsberechtigte Ex-Gatte länger als 36 Monate Leistungen aus den übertragenen Anrechten erhalten und die Rentenversicherung selbst bereits einen Aussetzungsantrag abgelehnt hat.
Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB stehen für besondere Kompetenz in Versorgungsausgleichsfragen und vertreten Mandanten bundesweit. Interessierte und Betroffene können sich aus der gesamten Bundesrepublik an die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB wenden, um eine anwaltliche Einschätzung zu erhalten, ob die Abänderung des Versorgungsausgleichs nach dem Tod der Ex-Frau/des Ex-Mannes in ihrem Fall erfolgversprechend erscheint. Die diesbezügliche (summarische) Erstberatung erfolgt durch die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB kostenlos, Hotline 0561 / 580 99 15; weitere Informationen zum Thema gibt es über die Internetpräsenz www.mayer-kuegler.de

















