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Bauumlagen komfortabel in der Rechnung berücksichtigen

09.02.201812:07 UhrIT, New Media & Software
Bild: Bauumlagen komfortabel in der Rechnung berücksichtigen
Baumlagen in der Rechnung berücksichtigen
Baumlagen in der Rechnung berücksichtigen

(openPR) Mit der neuesten Version der Branchensoftware der Sander & Doll AG, Remscheid, werden vereinbarte Umlagen für Baustrom, Bauwasser oder für eine Bauversicherung in Form einer speziellen Baukosten-Position einfach in der Schlussrechnung berücksichtigt.

Laut VOB darf ein Handwerksbetrieb bei einem Bauprojekt vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie nutzen, muss aber in der Regel auch die Verbrauchskosten tragen. Gerade auf großen Baustellen mit zahlreichen unterschiedlichen Gewerken ist es schwierig, die exakten Verbrauchskosten festzustellen und aufzuteilen. In diesem Fall vereinbaren die Vertragspartner in der Regel, dass die Kosten für die Zurverfügungstellung und den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom als Umlage von der Schlussrechnung abgezogen werden.

Mit einer neuen Funktion in den Branchenlösungen für das Bau- und Ausbauhandwerk, lassen sich Abzüge für Bau-Umlagen jetzt komfortabel und transparent als separate Position in die Schlussrechnung einfügen. Dabei kann der Anwender den Positionstext bei Bedarf individuell anpassen und in der Baukosten-Position dann wahlweise Beträge oder Prozentsätze ausweisen lassen.

Die Software zieht die Umlagen für Baustrom, Bauwasser und weitere Gemeinkosten vom Netto-Rechnungsbetrag ab, wodurch sich die Umsatzsteuerschuld des Handwerksbetriebs verringert. Schließt der Auftraggeber für den Handwerksbetrieb eine Bauversicherung ab, können diese Umlagekosten als Position unterhalb des Gesamt-Bruttorechnungsbetrages in Abzug gebracht werden, wodurch sich die Umsatzsteuerschuld dann nicht verändern würde.

Die neue Funktion in der Software sorgt dafür, dass die Abzüge jeweils an der richtigen Stelle erfolgen und es bei allen Abwicklungsarten zu einer korrekten Mehrwertsteuerberechnung kommt. Gleichzeitig werden zuvor ggfs. notwendige Umbuchungen in der Finanzbuchhaltung vermieden.

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