(openPR) Immer mehr Unternehmen setzen hydraulische Anlagen in der Produktion ein. Da hier mit sehr hohen Drücken und gefährlichen Flüssigkeiten gearbeitet wird, hat der Gesetzgeber den Unternehmen auferlegt, eine sogenannte „befähigte Person“ zu ernennen.
Diese und andere Sicherheitsbestimmungen können in der DGUV Prüfung umgesetzt werden. Wenn Sie uns, das Unternehmen Hydrobar, damit beauftragen, werden wir Ihnen die hierfür notwendigen Kenntnisse vermitteln.
Was umfasst das Gesetz DGUV 113-020?
Als wichtigste Neuerung des Gesetzes DGUV 113-020, dem Nachfolger des Gesetzes 113-015, wurde die Ernennung einer befähigten Person eingeführt. Diese muss vorher die entsprechenden Schulungen absolvieren.
Als zweite Neuerung wurde die Pflicht, die eigenen Arbeitsmittel, die zum Betrieb einer Hydraulik-Anlage notwendig sind, einer regelmäßigen Prüfung mit entsprechender Dokumentation zu unterziehen, eingeführt.
Dabei bezieht sich diese Dokumentation auf eine Gefährdungsbeurteilung, das heißt, wie wahrscheinlich von diesem Arbeitsmittel eine Gefahr ausgeht.
Diese Beurteilung betrifft vor allem die so wichtigen Hydraulikschläuche. Diese müssen, nach vorher festgelegten Prüfintervallen, von der befähigten Person regelmäßig überprüft werden.
Deshalb lernen die hierfür auserwählten Personen in den Schulungen von Hydrobar, wie eine Gefährdungsbeurteilung aussieht, warum Schlauchleitungen nach frühestens zwei und spätestens sechs Jahren ausgetauscht werden müssen, dass eine befähigte Person auch von außerhalb des Unternehmens kommen kann, welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden müssen und wie die Prüfung und Dokumentation zu erfolgen hat. Hydrobar kann auf eine Erfahrung von mehr als 100 betriebenen Anlagen nach DGUV 113-020 zurückblicken.
Wir sind seit über 25 Jahren auf dem Markt für hydraulische Aggregate aktiv und stets auf dem aktuellen Stand.
Weitere Informationen finden Sie auf www.hydrobar.de





