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EuGH bestätigt REPGOWs Rechtsauffassung zu Facebook-Sperre

30.01.201809:40 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: EuGH bestätigt REPGOWs Rechtsauffassung zu Facebook-Sperre
Dr. Stahl vertritt bundesweit Mandanten bei Sperren auf Facebook und Twitter
Dr. Stahl vertritt bundesweit Mandanten bei Sperren auf Facebook und Twitter

(openPR) Facebook kann vor deutschen Gerichten verklagt werden - auch von Publizisten
Wie von uns erwartet, hat der Europäische Gerichtshof (C-498/16) den Verbrauchergerichtsstand für Klagen gegen Facebook bestätigt. Das bedeutet, dass Nutzer gegen rechtswidrige Sperrungen und Löschungen weiterhin am Gericht ihres Wohnortes klagen können und nicht auf irische Gerichte verwiesen werden können.
Wichtig für Publizisten: Die Verbrauchereigenschaft geht nach dem heute verkündeten Urteil auch dann nicht verloren, wenn der Facebook-Nutzer über Facebook auch andere Aktivitäten entfaltet, also z.B. publiziert oder Spenden sammelt.
Dass der EuGH die Möglichkeit einer "Sammelklage" verworfen hat, ist für uns ebenfalls nicht überraschend. Wir haben unseren Mandanten ebenfalls schon seit 2017 klar von dieser vermeintlichen Möglichkeit abgeraten. Jeder Facebook-Nutzer muss seine Ansprüche selbst durchsetzen.
REPGOW führt bereits seit 2017 zahlreiche Klagen gegen Facebook vor deutschen Gerichten wegen unberechtigter Löschung von Beiträgen und Meinungszensur.

Die Möglichkeit der Klage gegen Facebook empfehlen wir derzeit ausschliesslich rechtschutzversicherten Mandanten.

Video:
Facebook-Sperre

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