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REPGOW Rechtsanwaltskanzlei

REPGOW Rechtsanwaltskanzlei

REPGOW Rechtsanwaltskanzlei Hermann-Köhl-Str. 2a 93049 Regensburg Inhaber: Dr. jur. Christian Stahl, Rechtsanwalt Tel: +49 (0) 941 / 5695 943 1 Fax: +49 (0) 941 / 5695 943 9 Email: info@repgow.de Internet: www.facebook-sperre.de

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl ist seit 15 Jahren im Medienrecht tätig und vertritt bundesweit Mandanten im Urheberrecht, Presserecht und Recht der neuen Medien.
Vor allem die neuen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Monopolbildung im Internet (Google/Apple/Facebook) haben sein Interesse geweckt. Hier vertritt er aus Überzeugung den Standpunkt, dass auch große Konzerne nicht entscheiden dürfen, was Menschen zu sehen bekommen und was nicht.

Aktuelle Pressemitteilungen von REPGOW Rechtsanwaltskanzlei
Bild: EuGH bestätigt REPGOWs Rechtsauffassung zu Facebook-SperreBild: EuGH bestätigt REPGOWs Rechtsauffassung zu Facebook-Sperre
REPGOW Rechtsanwaltskanzlei

EuGH bestätigt REPGOWs Rechtsauffassung zu Facebook-Sperre

Facebook kann vor deutschen Gerichten verklagt werden - auch von Publizisten Wie von uns erwartet, hat der Europäische Gerichtshof (C-498/16) den Verbrauchergerichtsstand für Klagen gegen Facebook bestätigt. Das bedeutet, dass Nutzer gegen rechtswidrige Sperrungen und Löschungen weiterhin am Gericht ihres Wohnortes klagen können und nicht auf irische Gerichte verwiesen werden können. Wichtig für Publizisten: Die Verbrauchereigenschaft geht nach dem heute verkündeten Urteil auch dann nicht verloren, wenn der Facebook-Nutzer über Facebook auch …
30.01.2018
Bild: Von-Storch-Affäre – REPGOW erstattet Strafanzeige gegen Polizei KölnBild: Von-Storch-Affäre – REPGOW erstattet Strafanzeige gegen Polizei Köln
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Von-Storch-Affäre – REPGOW erstattet Strafanzeige gegen Polizei Köln

Was ist passiert? Beatrix von Storch hatte in einem zugegeben höchst zweifelhaften Tweet folgendes verlautbaren lassen: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“ Nun kann man mit Fug und Recht der Meinung sein, diese Formulierung sei schlechter Stil, plump verallgemeinernd und dadurch falsch. Aber Volksverhetzung? Die Polizei Köln erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Frau von …
03.01.2018
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