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UIMC: „Erste-Hilfe-Paket Datenschutz“ unterstützt Unternehmen 4 Monate vor DSGVO-Start

29.01.201817:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Am Sonntag, 28. Januar 2018 findet der 12. Europäische Datenschutztag statt. Ins Leben gerufen wurde der Tag vom Europarat. Das Ziel: Die Aufmerksamkeit für das Thema Datensicherheit zu steigern. Das Datum 28. Januar wurde im Jahr 2006 nicht zufällig vom Europarat gewählt, sondern geht zurück auf den Tag der Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz im Jahre 1981.



Da der diesjährige Datenschutztag auf einen Sonntag fällt, findet die zentrale Veranstaltung erst einen Tag später am 29. Januar in Berlin statt. Sie steht unter der fragenden Überschrift „Souveränität in der digitalen Welt – eine Illusion?“. Das überragende Thema bei zahlreichen anderen Veranstaltungen, Workshops und Informationsforen ist die europäische Datenschutzgrundverordnung - kurz: DSGVO. Sie tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Der Endspurt in Unternehmen und Organisationen läuft, um die neuen Vorgaben einzuhalten. „Wer mit der Umsetzung dieser größten europäischen Datenschutzveränderung noch nicht gestartet ist als Unternehmer, muss sofort handeln, um nicht mit den Aufsichtsbehörden in Konflikte zu geraten“, appelliert UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein an die Unternehmen. Denn die Haftung steigt von 50.000 € auf 20 Millionen € und viele Unternehmen stellen fest, dass sie dringenden Handlungsbedarf haben.

Zur Historie: Nach jahrelangem Ringen verständigte sich die EU auf eine Datenschutzreform. Die neuen Regeln ersetzen die Richtlinien aus dem Jahr 1995. In Kraft trat die Regelung bereits am 25. Mai 2016. Zur Anwendung kommt sie allerdings erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Folge: ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung für alle EU-Mitgliedsstaaten. Die Einhaltung ist dann durch die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden und Gerichte überprüfbar. Es bleiben Unternehmen somit nur noch vier Monate Zeit, um sich auf die neue DSGVO seriös vorzubereiten. Zeit, die in jedem Fall genutzt werden sollte, damit datenschutzrechtlich keine unangenehmen Überraschungen auftreten. Datenschutz von der Stange ist allerdings wenig praktikabel. Die Passgenauigkeit der Datenschutzlösungen ist für jedes Unternehmen wichtig, um Wachstum, Flexibilität und Sicherheit zu gewährleisten.

Zur datenschutzrechtlichen Umsetzung der DSGVO ist es fast schon zu spät. Nur noch knapp vier Monate Zeit. Viele Unternehmen, die sich mit Datenschutz beschäftigen, sind ausgelastet. Wie kann Unternehmen geholfen werden, die spät dran sind und kaum noch externe Experten verfügbar sind? Die UIMC hat für diesen Notfall ein „Erste-Hilfe-Paket Datenschutz“ geschnürt, das Unternehmen einen Weg aufzeigt die Verordnung datenkonform umzusetzen. Die Vorteile des „Erste-Hilfe-Pakets“ liegen auf der Hand: 1. Das Unternehmen kann selbständig die Datenschutzdefizite identifizieren. 2. Um die Defizite zu beheben, können Maßnahmen ergriffen werden. Die UIMC-Experten haben diese in das Paket gepackt, aus dem das nutzende Unternehmen nur noch die richtigen auswählen muss. 3. Das „Erste-Hilfe-Paketes-Datenschutz“ kann schnell und unkompliziert ausgepackt und angewendet werden.

Die Anforderungen sind so aufgearbeitet, dass sie den entsprechenden Passagen aus dem Datenschutzhandbuch zugeordnet sind. So kann auf einen Blick festgestellt werden, welche Anforderungen durch das Verabschieden des Datenschutzhandbuches erfüllt werden. „Die Umsetzung muss dann im unternehmerischen Alltag gelebt werden“, sagt UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein. Um die Einführung der neuen Richtlinien und Verhaltensweisen zu unterstützen und zur Sensibilisierung der Mitarbeiter,rät Dr. Voßbein ab dem 2. Quartal 2018 zur Nutzung der E-Learning Plattform von UIMC.

„Der 12. Europäische Datenschutztag ist ein optimaler Zeitpunkt, um sich mit der Datenschutzkonformität des eigenen Unternehmens auseinanderzusetzen“, ist Dr. Jörn Voßbein überzeugt. Das „Erste-Hilfe-Paket-Datenschutz“ beweist, dass es auch für Nachzügler noch eine Chance gibt, um Ende Mai in den wichtigsten Punkten datenschutzkonform aufgestellt zu sein.

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