(openPR) Berufsunfähig auch wenn der Beruf noch ausgeübt wird?
Nach heutiger Erkenntnis weiß man, dass ca. jeder Dritte im Laufe seines Lebens berufsunfähig wird. Die Hauptursache für die Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen am Bewegungsapparat und psychische Erkrankungen. Sind diese Erkrankungen für den Betroffenen oft deutlich spürbar, kann die Berufsunfähigkeit auch auf Umständen beruhen, die für den Betroffenen nicht so deutlich spürbar sind. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Berufsunfähigkeit auf einen überdurchschnittlichen Kräfteverfall zurückzuführen ist. Hierbei arbeitet der Betroffene jahrelang in dem gleichen Beruf ohne zu bemerken, dass er im Laufe der Zeit immer weniger seiner Tätigkeit verrichten kann. Liegt die Ursache dafür in einem, nicht mehr altersentsprechendem krankhaften Kräfteverfall, kann es ratsam sein, die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen.
Wann ist man trotz eines Berufs berufsunfähig?
Wann die Berufsunfähigkeit vorliegt, ist gesetzlich klar geregelt. In dem § 172 Versicherungsvertragsgesetz heißt es hierzu: „berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Für die Beurteilung, ob Jemand berufsunfähig ist, kommt also immer auf den zuletzt, ohne Beschwerden, ausgeübten Beruf an. Ob der zuletzt ausgeübte Beruf der gleiche Beruf ist, wie der jetzige ist dabei unerheblich. Natürlich muss auch ein gewisser Grad der Berufsunfähigkeit vorliegen. Denn nicht jede verminderte Berufsausübung führt zur Berufsunfähigkeit. Das notwendige Ausmaß der Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Betroffene seinen Beruf zu weniger als der Hälfte ausüben kann. Die Berufsunfähigkeit muss auch für eine gewisse Dauer vorliegen. Diese ist grundsätzlich gegeben, wenn der Betreffende seinen Beruf für wenigstens sechs Monate nicht mehr ausüben kann.
Die Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Die Feststellung der Berufsunfähigkeit, geschieht bei einem „mehr als altersbedingtem Kräfteverfall“ auf die gleiche Weise wie bei einer Berufsunfähigkeit infolge Krankheit oder Körperverletzung. Zunächst wird geschaut, wie der Beruf ausgestaltet ist und welche Anforderungen der Betreffende zu erfüllen hat. Danach wird eine vergleichsweise Betrachtung angestellt, was der Betreffende von dem Ideal noch ausführen kann. Ergibt die vergleichende Betrachtung, dass der Betreffende seinen Beruf zu weniger als der Hälfte noch ausüben kann, liegt die Berufsunfähigkeit vor. In diesem Fall ist die Versicherung verpflichtet die vereinbarte Rente zu zahlen und den Versicherungsnehmer beitragsfrei zu stellen.
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?
Dennoch weigern sich einige Versicherungen, in solchen Fällen, die Leistung zu erbringen. Als Grund wird oftmals angegeben, dass der Kräfteverfall jedenfalls nicht mehr als altersentsprechend ist. Oder es wird pauschal darauf verwiesen, dass der Betreffende seinen Beruf noch ausübe und somit keine Berufsunfähigkeit vorliege.
Wie Sie sich im Streitfalle gegen die Versicherung wehren können, erfahren Sie unter: www.wvr-law.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-zahlt-nicht
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