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Honorargutachten: Heimversorgung fällt unter den Tisch

15.01.201810:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Berlin, 15.01.2018 – Im Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bleibt ein wichtiger Bestandteil der Arzneimittelversorgung unbelichtet: Die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Die Versorgung mehrerer hunderttausend Patienten mit individueller Medikation nicht zu erfassen, ist für den Bundesverband der Patientenindividuellen Arzneimittel-verblisterer eine Schwachstelle dieses Gutachtens, da es nicht die Marktgegebenheiten und Notwendigkeiten einer zeitgemäßen pharmazeutischen Versorgung widerspiegelt.



Dass diese lebenswichtige Dienstleistung bisher nicht Teil der AmPreisV ist, zeigt deutlich wie veraltet die Strukturen der Bewertung pharmazeutischer Leistungen sind.

Die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) ist der wesentliche Beitrag zur fehlerfreien und therapietreuen Medikamentenversorgung von älteren und damit oft multimorbiden Patienten.

Die Überprüfung und permanente Pflege des Medikationsplanes vor der Abgabe der Arzneimittel auf Verschreibungsfehler und die extrem aufwändige Organisation der rechtzeitigen Rezeptausstellung durch die Ärzte, eine praktisch fehlerfreie Portionierung und die daraus entstehende Transparenz für alle am Medikationsprozess Beteiligten werden schon heute zum Vorteil hunderttausender Patienten von Apotheken vorgenommen. Blisterzentren benutzen dafür seit Jahren elektronische Medikationspläne, um die Patientenversorgung zu managen und sehen sich hier als Innovationstreiber.

„Sollten die Folgen des Gutachtens zukünftig der Verlust moderner im Markt nachgefragter Dienstleistungen, wie die des Verblisterns sein, dann gefährdet dieses Gutachten die Gesundheit hunderttausender Patienten. Die Politik muss sich ihrer Verantwortung bewusst werden und die Chance wahrnehmen und Strukturen schaffen, die die Apotheken in die Lage versetzen weiterhin als Dienstleister zu Gunsten von Patienten tätig zu sein“, sagt der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. „Modernes Medikationsmanagement kann nur mit patientenindividueller Verblisterung gelingen. Alles andere wäre verantwortungslos.“

Der BPAV sieht keine Alternative zur maschinell hergestellten, patientenindividuellen Medikation innerhalb einer modernen Therapie. Immer mehr Heim- und Pflegeeinrichtungen – auch ambulant – kommen zu diesem Schluss und greifen auf diese fehlerminimierende pharmazeutische Dienstleistung zurück. Um diese Entwicklung flächendeckend zu fördern, ist eine festgeschriebene Vergütung dieser Dienstleistung zwingend erforderlich.

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