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Europäische Fluggastrechte | Flugverspätung, Überbuchung, Anschlussflug verpasst

02.01.201814:18 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Europäische Fluggastrechte | Flugverspätung, Überbuchung, Anschlussflug verpasst
Fluggastrechte Flug verspaetung Anschlussflug verpasst
Fluggastrechte Flug verspaetung Anschlussflug verpasst

(openPR) Flugverspätung, Überbuchung, Anschlussflug verpasst:
betroffene Flugpassagiere haben innerhalb der EU Rechte

In der Urlaubssaison gibt es immer wieder Ärger um Flüge, die nicht wie gewünscht statt finden, wie geplant und gehofft. Doch betroffene Flugpassagiere haben innerhalb der EU und in die EU Passagierrechte.



Damit sich Passagiere nach einer schlechten Flugerfahrung über eine angemessene Entschädigung freuen können, und ihr Ärger etwas mindern können, hat das Fluggastrechte Team EU RIGHTS (www.eu-rights.com) die wichtigsten Fluggastrechte zusammengetragen.

Flugverspätungen (über 3 Stunden)

Damit das Ärgernis über eine "Verspätung" nicht allzu groß ausfällt, sollten Passagiere unbedingt ihre Rechte kennen und beanspruchen.

Flugverspätungen bei Abflug und Ankunft:

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Getränke, Snacks und kostenlose Telefonate zur Verfügung zu stellen.
Ein E-Mail-Zugang kann bei längeren Wartezeiten (2-4 Std., je nach Flugdistanz) ebenfalls kostenlos angefordert werden.
Verzögert sich die Abreise bis zum folgenden Tag, hat man Anspruch auf einen Hotelaufenthalt sowie den Transfer dorthin und wieder retour zum Flughafen. Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt, kann man vom Beförderungsvertrag zurücktreten und den gesamten Ticketpreis zurückverlangen.

Fluggäste haben auch dann einen Anspruch auf Entschädigung, sobald ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier.

Flugausfälle / Flugplanänderungen

Fluggäste lassen sich hohe Summen Geld entgehen.

Zeitgerechte Information:

Sobald ein Flug von einer Fluggesellschaft annulliert oder der Plan geändert wird und der Fluggast mehr als 14 Tage vor der geplanten Abreise informiert wurde, kann man entweder den Ticketpreis zurückfordern oder alternativ den Transport bzw. die Umleitung unter vergleichbaren Transportbedingungen verlangen.

Keine zeitgerechte Information:

Findet die Benachrichtigung weniger als 14 Tage vor dem Abflug statt, darf ein Alternativflug max. eine Stunde früher angesetzt sein und max. zwei Stunden später ankommen, als der ursprünglich gebuchte Flug. Werden diese Zeitfenster nicht eingehalten, können Passagiere zusätzlich eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro pro Fluggast verlangen.

https://www.eu-rights.com/flugplan-geaendert-flug-annuliert/

Nichtbeförderungen

Kommt es tatsächlich zu dem Fall, dass ein Flug nicht angetreten werden kann, weil der Flug überbucht wurde, stehen einem dennoch Möglichkeiten offen. Grundsätzlich kann man sich als Passagier in solch einem Fall zwischen einem Alternativflug bzw. einer Rückerstattung des Ticketpreises entscheiden.

Kann der Passgier gegen seinen Willen nicht mitfliegen steht ihm eine Ausgleichszahlung bis zu 600 Euro (je nach Flugentdistanz).

Außergewöhnliche Umstände

Beruht die Annullierung oder Verspätung eines Flugs auf außergewöhnlichen Umständen (Streik, Flughafensperre, Vogelschlag etc.), die auch durch alle zumutbaren Maßnahmen durch die Fluglinie nicht hätten vermieden werden können, hat man keine Ansprüche auf Entschädigung.

www.eu-rights.com

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