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Flüge: Verspätet, gestrichen, überbucht

21.08.202509:48 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Flüge: Verspätet, gestrichen, überbucht
ARAG Experten informieren über Fluggastrechte und geplante Reformen
ARAG Experten informieren über Fluggastrechte und geplante Reformen

(openPR) Die Sommerferien neigen sich in den meisten Bundesländern dem Ende zu oder sind bereits vorbei. Knapp 100 Millionen Passagiere werden dann an deutschen Flughäfen ab- und angereist sein. Klar ist: Die Reiselust ist zwar ungebrochen, doch zugleich wird es wieder jede Menge Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen geben, die vielen Urlaubern den Start oder die Rückkehr vermiest haben. Die ARAG Experten erklären, was betroffene Passagiere tun können und was die Reformpläne der Fluggastrechte für Flugreisende bedeuten.

Das sind die Reformpläne in Brüssel
Die Fluggastrechte stehen möglicherweise vor einem Umbruch. Die Europäische Union (EU) diskutiert derzeit eine Reform, nach der Entschädigungen erst ab deutlich längeren Verspätungen greifen sollen. Abhängig von der Strecke geht es um Verspätungen zwischen fünf und zwölf Stunden, ab denen überhaupt ein Entschädigungsanspruch besteht. So könnte ein Großteil der bisherigen Ansprüche wegfallen. Noch ist nichts entschieden, aber die ARAG Experten raten, bestehende Rechte aktiv zu nutzen, solange sie gelten.

Diese Rechte haben Flugreisende bei Verspätung und Ausfall
Für betroffene Urlauber ist es wichtig zu wissen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung seit 2004 europaweit klare Ansprüche regelt. Kommt ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Ziel an, steht den Passagieren laut ARAG Experten eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu. Abhängig ist die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz. Wird ein Flug annulliert, können Fluggäste zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises, einem Ersatzflug oder einer Rückbeförderung wählen. Zusätzlich gibt es auch hier Ausgleichszahlungen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände wie extreme Wetterlagen oder unvermeidbare Streiks vorliegen. Auch bei Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung, greift die Verordnung und sichert den Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. Unabhängig davon haben Reisende Anspruch auf Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und notfalls Hotelübernachtungen, wenn die Wartezeit lang genug ist.

Ansprüche checken
Um herauszufinden, ob man überhaupt Ansprüche hat und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, empfehlen die ARAG Experten den Onlinedienst des Bundesministeriums der Justiz. In etwa zehn Minuten können Betroffene auf diesem Portal erfahren, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlung für sie infrage kommt.

So setzt man seine Ansprüche durch
Damit Fluggastrechte grundsätzlich nicht ins Leere laufen, empfehlen die ARAG Experten, Flugprobleme stets sorgfältig zu dokumentieren. Fotos der Anzeigetafeln, schriftliche Bestätigungen vom Bodenpersonal und die Aufbewahrung aller Belege sind eine wichtige Grundlage, um Forderungen durchzusetzen. Wichtig ist außerdem, Fristen einzuhalten: In Deutschland verjähren Ansprüche auf Entschädigung nach drei Jahren.

Wer nicht direkt bei der Airline weiterkommt, kann sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden oder eine neutrale Plattform wie z. B. die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (SRUV) einschalten. Schlichtung ist eine attraktive Variante, die kostenlos ist und Fluggästen die Chance auf eine Entschädigungszahlung ohne Abzüge gibt. Voraussetzung: Passagiere müssen zunächst versuchen, ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Wer daraufhin zwei Monate lang nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangt, kann sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die notwendigen Formulare findet man auf den Seiten der SRUV oder beim Bundesjustizamt.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

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