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Fluggastrechte für Flüge in der EU, in die EU, aus der EU

05.01.201808:14 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Fluggastrechte für Flüge in der EU, in die EU, aus der EU
Fluggastrechte_flugverspaetung_flug_annulliert_anschlussflug_verpasst_I
Fluggastrechte_flugverspaetung_flug_annulliert_anschlussflug_verpasst_I

(openPR) Haben Sie sich auch über eine Flugverspätung, verpassten Anschlussflug, Flugplan Änderung, Überbuchung oder sogar die Annullierung eines Fluges geärgert und viel Zeit verloren? Ein echtes Ärgernis.

Regelungen bei Flugproblemen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (www.eu-rights.com)



Richtlinien des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz wurden die Fluggastrechte nachhaltig gestärkt. Das bedeutet beispielsweise, dass die Gegebenheiten auch bei einer Flugverspätung zu Gunsten der Flugpassagiere verbessert wurde. Diesbezüglich spielt die EG (Europäisches Gerichtshof)-Verordnung 261/2004 eine entscheidende Rolle. So nimmt die Regelung die Fluggesellschaften in die Pflicht, dass zum Beispiel aufgrund einer Flugverspätung die entstandenen Unannehmlichkeiten in Europa ausgeglichen werden.

Ihre Ansprüche als Fluggast bei Flugverspätung, Flug Überubuchung, Flug Annullierung, Flugplan Änderung

Bei einer Flugverspätung von oder nach EUROPA oder in EUROPA, regeln die Fluggastrechte, falls sogar erforderlich vor Ort sogar Betreuungsleistungen erbracht werden müssen. Im Detail heißt das, dass kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und für eine mögliche Unterbringung im Hotel Sorge getragen werden muss. Fluggesellschaften sind auch verpflichtet, für Essen und Trinken für die Fluggäste (Snacks,Erfrischungen) kostenlos zur verfügung stellen müssen.
(https://www.eu-rights.com/anschlussflug-verpasst)

Gemäß der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben Passagiere bei von der Fluggesellschaft verschuldeten

Annullierungen,
verpassten Anschlussflug
Flugverspätungen
Überbuchungen oder
Flugplan-Änderungen

einen Anspruch auf Entschädigungszahlung, der pro Flugpassagier bis zu 600 € liegt und unabhängig vom bezahlten Ticketpreis ist. Linienflug oder Charterflug, Pauschalreise oder Individualreise.

Die EU Fluggastrechte Regeln auch, dass die Fluggesellschaften, bedarfsgerechte Transport- bzw. Beförderungsmöglichkeiten anbieten müssen. Der Fluggast hat bei einer Annullierung des gebuchten Fluges das Recht auf eine Erstattung der Fliugticketkosten. Wichtig ist diesbezüglich eine umgehende Beantragung, sodass eine Auszahlung des Betrages innerhalb der im Rahmen der Fluggastrechte vorgeschriebenen sieben Tage tatsächlich erfolgen kann. Nicht zuletzt besteht außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Ausgleichszahlungen von der jeweiligen Gesellschaft zu verlangen, sofern es zu einer Flugverspätung gekommen ist.

Die Regelung gilt für :

alle Flüge die in der EU gestartet (alle Airlines, inkl. non EU Airlines) oder
außerhalb der EU gestartet, aber in der EU gelandet sind. Und die Fluggesellschaft hat ihren Hauptsitz in der EU.

3 Jahre rückwirkend erhalten Sie bei Flugverspätungen, Flugausfällen,
& verpassten Anschlussflügen bis zu €600 Entschädigung.
https://www.eu-rights.com/claim/de

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