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V + MITTELSTANDSPOLICE – URTEIL GEGEN BERATER

28.12.201711:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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CLLB Rechtsanwälte
CLLB Rechtsanwälte

(openPR) München, 27.12.2017 – CLLB Rechtsanwälte erwirkt Urteil gegen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz wegen einer V + Mittelstandspolice.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für einen Mandanten, der eine V + Mittelstandspolice (Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Quantum Leben) erworben hatte, ein Urteil gegen dessen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz erwirkt. Im Gegenzug muss der Anleger die Rechte aus der Fondsgebundenen Rentenversicherung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit dem Anleger Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. der Berater muss den geschädigten Anleger so stellen, als hätte er die Fondsgebundene Rentenversicherung nicht gezeichnet. Der Anleger hatte vorgetragen, über die Risiken der Anlage nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.
Bei der V + Mittelstandspolice handelt es sich um eine Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Quantum Leben, die ausschließlich in das Investitionsobjekt "Venture Plus Ethik Invest ETI" investiert. Der Venture Plus Ethik Invest ETI befindet sich – nach Auskunft der Quantum Leben - zwischenzeitlich in Liquidation. Für die Anleger der V + Mittelstandspolice bedeutet dies, dass sie mit erheblichen Verlusten rechnen müssen.
Das Urteil betreffend die V + Mittelstandspolice reiht sich in die Erfolge der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ein, die diese für von ihr vertretene Anleger der diversen V Plus Fonds erzielt hat. So hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für mehrere Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG positive gerichtliche Entscheidungen gegen Berater und/oder Gründungsgesellschafter – teilweise noch nicht rechtskräftig - erwirkt. Weiter konnten bereits mehrere Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern der V Plus Mittelstandspolice sowie der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus den jeweiligen Fonds qualifizierten Rat einzuholen.

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