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Der Freie Berater: Rürup-Rente keineswegs unpfändbar

Bild: Der Freie Berater: Rürup-Rente keineswegs unpfändbar

(openPR) Der Freie Berater klärt auf über die Marketinglügen der Rürup-Versicherer

Seligenstadt – August 2010. Die Argumente pro Rürup-Rente erscheinen zunächst verlockend – Viele überzeugt vor allem der Faktor Pfändungssicherheit, wie die Finanzzeitschrift Der Freie Berater ermittelt hat. Doch das vermeintliche Sicherheitsargument erweist sich meist als Täuschung, so die Erfahrung von Der Freie Berater. Die Realität: Nicht wenige gutgläubige Rürup-Versicherte zahlen Monat für Monat in teils völlig ungeeignete Anlageprodukte ein. Der Freie Berater rät: Jetzt aufwachen und handeln!



Schon oft hat Der Freie Berater über die Untauglichkeit der Rürup-Rente als Instrument der Altersvorsorge und ihre oft gefährlichen „Nebenwirkungen“ berichtet. Viele Kunden konnten durch die Berichterstattung zu diesem Thema in Der Freie Berater davor bewahrt werden, sich für eines der vielen nachteiligen Rürup-Produkte der Versicherungsgesellschaften zu entscheiden.

Doch im Gegensatz zu Der Freie Berater haben praktisch alle Vermittler, Vertreter und Banken den Weg des geringsten Widerstands gewählt und ihren Kunden weiterhin die Produkte empfohlen, die an die höchsten Provisionen gekoppelt sind. Und wieder einmal lag am Ende Der Freie Berater richtig – falsch lagen hingegen diejenigen, die unsere Philosophie nicht teilen. Das erweist sich einmal mehr an der irreführenden Bewertung der Rürup-Rente in den Medien.

Provisionsfixierte, verantwortungslose Versicherungsvertreter preisen die als Rürup-Rente bekannte Basis-Rente seit ihrer Einführung als pfändungsgeschützte Altersvorsorge an – angeblich besonders geeignet für Selbständige. Damit gelang es Vertretern und Anbietern, überaus hohe Einmalbeträge zu kassieren, so die Erfahrung von Der Freie Berater. Doch endlich hat das Bundesfinanzministerium reagiert und klar gestellt, dass die Rürup-Rente sehr wohl nahezu vollständig pfändbar ist. Der Freie Berater kennt den Wortlaut: „Der Pfändung des Altersvorsorgevermögens steht ein vertragliches Abtretungs- und Übertragungsverbot nicht entgegen.“ Für Rürup-Versicherte, die mit dem Argument der angeblichen Unpfändbarkeit überzeugt wurden, ist dies ohne Frage ein Schock – allerdings nicht für Leser von Der Freie Berater, die durch diese knappe aber eindeutige Feststellung lediglich die Voraussagen der Redaktion unserer Zeitschrift bestätigt sehen.

Für Der Freie Berater steht fest: Rürup-Versicherte sind regelmäßig mit unlauteren Methoden geworben worden und haben daher das Recht, den Vertrag mit dem Ziel der vollständigen Rückerstattung ihrer Beiträge anzufechten. Nach Meinung von Der Freie Berater sollte jeder, der sich aufgrund falscher Versprechen für eine Rürup-Rente entschieden hat, diesen juristischen Weg auch gehen. Der Freie Berater bietet hierzu persönliche Beratungsleistungen an.

Als weiteres schlagendes Argument für einen Ausstieg aus der Rürup-Rente gilt den Finanzexperten von Der Freie Berater zufolge auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2004 (BGH Az. IX a ZB 271/03). So wurde höchstrichterlich entschieden, dass eine Regelung in der Satzung eines Altersversorgungswerks hinsichtlich der Nichtübertragbarkeit eines Guthabens eine mögliche Zwangsvollstreckung mitnichten verhindern kann, wie Der Freie Berater unterstreicht. Trotz dieser klaren rechtlichen Lage wird die Legende von der unpfändbaren Rürup-Rente aber bereits seit zehn Jahren von Vertretern in Deutschland gepflegt, worüber Der Freie Berater schon mehrfach berichtet hat. Doch wie zuvor die angeblich privilegierte Behandlung ausländischer Anlageprodukte beispielsweise in Liechtenstein oder der Schweiz, so ist auch die Mär von der Rürup-Rente mittlerweile nur noch Geschichte – so das Fazit der Redaktion von Der Freie Berater.

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