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Steuersparen einfach gemacht

(openPR) Die Rürup-Rente

Als gäbe es nicht schon genug Verwirrung, gibt es schon wieder ein neues Renten-Modell, die Rürup-Rente oder auch Basis-Rente. Lange Zeit hieß es die Renten seien sicher, doch fest steht dass sie das so nicht mehr sind, jeder Arbeitnehmer, aber auch jeder Selbstständige ist angehalten sich privat darum zu kümmern im Alter so versorgt zu sein, dass ihm ein Leben mit gleich bleibenden Standart erhalten bleibt. Und erstmalig gibt es ein staatliches Rentenmodell, auf das auch Selbstständige Zugriff haben, blieb der ihnen doch bisher sowohl bei der Riester-Rente als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge verwehrt.



Die staatlich subventionierte Rürup-Rente wurde von dem Ökonom Bert Rürup angeregt und 2005 eingeführt. Es handelt sich um eine aus privaten Beiträgen angesparte Renten-versicherung, in der Ansparphase werden die Beiträge gestaffelt steuerlich begünstigt. Die Rürup-Rente wird als Leibrente bezeichnet und kann, wie die gesetzliche Rentenversicherung, nur verrentet werden was bedeutet, der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden sondern wird ein lebenlang in einer monatlichen Rente ausgezahlt, es besteht also kein Kapitalwahlrecht. Die Rente darf frühestens ab der Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden und sie ist nicht übertragbar oder vererbbar, es besteht jedoch die Möglichkeit einen Zusatzversicherung abzuschließen, so dass auch Ehegatten und Kinder abgesichert sind. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass diese Rente weder beleihbar, veräußerbar noch kapitalisierbar ist. Der Gesetzgeber möchte sicher gehen, dass die angesparten Beiträge im Rentenalter ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet werden. Wäre es nicht so, hätte dies zur Folge, dass Versicherungsnehmer im Rentenalter doch wieder die Staatskasse belasten würden, genau das soll ja mit der Einführung dieser Rente vermieden werden.
Die Beiträge zur Rürup-Rente werden nicht in eine Öffentliche Kasse gezahlt, die Rente wird bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Förderung des Staates liegt in der steuerlichen Vergünstigung, man erfährt so eine indirekte Förderung. Durch diese Art der Förderung, bleibt einem eine mögliche komplizierte Antragsstellung erspart. Der Versicherte kann die Beiträge in Raten, jährlich oder als Einmalbetrag zahlen, es besteht sogar die Möglichkeit, je nach Vertrag über einen längeren Zeitraum, keinen Beitrag zu leisten, ohne dass sich dies negativ auf die steuerlichen Förderung auswirkt. Das bedeutet eine enorme Flexibilität hinsichtlich der Beitragsmodalitäten. Dabei kann der Vertrag als klassische Rentenversicherung oder als fondsgebundene Variante abgeschlossen werden. Wie das individuell aussehen kann, erfährt man sehr ausführlich bei www.britisch-invest.de.

Die Vorteile der Rürup-Rente auf einen Blick:
• Die Rürup-Rente ist steuerlich absetzbar derzeit zu 64% (zu den normalen Vorsorgeaufwendungen dazu bis zu 20000,- / 40000,- EUR pro Jahr)
• Sie ist pfändungs- und Harz IV sicher.
• Sie bietet zusätzlich zu den Abschreibe-Möglichkeiten eine sehr hohe Rendite
• Es können auch Einmalzahlungen steuergefördert zu den laufenden monatlichen Beitragszahlung in die Rürup-Rente eingezahlt werden.
• Die monatliche Rente wird bis an Ihr Lebensende bezahlt.
• Die eingezahlten Beiträge sind sicher vor Schwankungen an der Börse (garantierter Kapitalerhalt).

Jeder kann diese Rente abschließen, unerheblich ob angestellt, beamtet oder selbstständig. Man kann also sagen die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten.

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