(openPR) Wenn eine Immobilie vererbt wird, ist der Fiskus natürlich aufmerksam mit dabei. Je weiter entfernt der Verwandtschaftsgrad der Erben ist, desto mehr verdient das Finanzamt mit. Darum entscheiden sich viele Erblasser, ihrer Familie beim Steuersparen zu helfen: Sie verschenken ihre Immobilie und lassen sich selbst ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder ein Nießbrauchsrecht einräumen.
Im Moment des Erbes oder der Schenkung sind die Verwandten mit neuen Fragen konfrontiert. Wie verhalten sich Immobilienerben? Die Erben möchten wissen, welche Steuern und Nebenkosten beim Immobilienverkauf zu erwarten sind! Darüber hinaus ist es für die Erben oder Beschenkten wichtig zu erfahren, welche sonstigen rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder organisatorischen Aspekte zu beachten sind.
Es kann im negativen Fall zu familiären Vermögensauseinandersetzungen in Folge von Schenkungen oder Erbschaften kommen, das bedeutet, die Beteiligten einer Erbengemeinschaft können sich nicht über den Verkehrswert einer Immobilie und die Auszahlung von Miterben einigen. Überlassen Sie die Feststellung des richtigen Verkehrswerts nicht allein dem Finanzamt. Der Fiskus setzt häufig – ohne Besichtigung der Immobilie – einen zu hohen Verkehrswert fest.
Der Tipp vom Immobilienmakler an dieser Stelle: Veranlassen Sie eine fundierte Bewertung vom Fachmann vor Ort. Ein objektives Gutachten wird wertmindernde Eigenschaften des Hauses aufführen (z.B. mangelnde Wärmedämmung oder Renovie- rungsstauf) und die Erbschaftssteuerlast mindern bzw. realistisch beziffern.
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