(openPR) Der Abgasskandal betrifft nicht nur VW, sondern auch die Konzerntöchter wie Seat. Das Landgericht Frankfurt sprach einem Käufer eines Seat Leon 2,0 TDI mit Urteil vom 20. Oktober 2017 Schadensersatz zu. Er erhält den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück (Az.: 2-25 O 547/16).
In den Seat Leon 2,0 TDI, den der Käufer 2012 erworben hatte, ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, der vom Abgasskandal betroffen ist. Der Käufer hatte ca. 18.600 Euro für den Neuwagen bezahlt. Als er von dem Einsatz der Manipulationssoftware erfuhr und das Kraftfahrtbundesamt den Rückruf angeordnet hatte, um ein Software-Update aufspielen zu lassen, erklärte der Käufer die Anfechtung bzw. den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung. Der Einbau der Manipulations-Software sei arglistig verschwiegen worden. Dadurch weise der Seat Leon einen Mangel auf und das Update könne zu anderen Nachteilen wie erhöhten Kraftstoffverbrauch oder schlechterer Leistung führen. Dies sei nicht zumutbar, zumal der Einsatz der Manipulationssoftware arglistig verschwiegen worden war.
Die Klage hatte Erfolg. Das LG Frankfurt stellte fest, dass sich die Seat Deutschland Niederlassung GmbH als Tochter des VW-Konzerns das Verhalten des Volkswagen AG zurechnen lassen muss. Der Käufer hätte darüber aufgeklärt werden müssen, dass das Fahrzeug aufgrund der Manipulationssoftware nicht zulassungsfähig ist. Dass die Typengenehmigung für dieses Fahrzeug (bislang) noch nicht widerrufen wurde, sei unwesentlich, so das LG Frankfurt. „Für einen Käufer sei es bei der Kaufentscheidung natürlich ein entscheidender Faktor, dass der Wagen auch im Straßenverkehr gefahren werden darf. Daher hätte er über den drohenden Verlust der Typengenehmigung auch aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Das LG Frankfurt urteilte, dass der Käufer Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises habe. Da er rund 72.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sei, müsse er sich einen Nutzungsersatz von knapp 6.000 Euro anrechnen lassen, so dass er noch ca. 12.600 Euro zurückerhält.
„Das Urteil zeigt, dass sich die vom Abgasskandal geschädigten Käufer nicht mit dem Aufspielen eines Updates begnügen müssen, sondern durchaus Chancen haben, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das sehen inzwischen immer mehr Gerichte so. Allerdings sollten Ansprüche gegen den Händler nach Möglichkeit noch bis Ende 2017 geltend gemacht werden, da sonst die Verjährung drohen kann“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
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