openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Streit um das Laub vom Nachbargrundstück

02.10.201709:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Jährlich im Herbst streiten sich Nachbarn um Laub und Räumpflichten - Rechtsanwalt Ferner zur Rechtslage im Nachbarrecht.
------------------------------

Mit dem Herbstbeginn startet der Laubfall bei Bäumen - Startschuss für einen steten Streitpunkt unter Nachbarn, wenn durch Laub nachbarschaftliche Grundstücke "verschmutzt" werden oder Regenrinnen verstopfen. Tatsächlich kann man sich gegen nachbarschaftliche Beeinträchtigungen des eigenen Grundstücks grundsätzlich wehren - aber es gibt Grenzen dessen, was man erwarten darf.



Damn man einen Anspruch gegen den Nachbarn geltend machen kann ist mit der Rechtsprechung zu sehen, dass eine Beseitigung bzw. Entschädigung nur dann in Anspruch kommt, wenn eine mehr als unwesentliche und ortsübliche Belastung zu erkennen ist. Dabei werden Bäume im Garten regelmäßig als ortsüblich anzusehen sein, somit auch der von Ihnen ausgehende Laub- und Nadelfall (LG Arnsberg, 3 S 208/02; OLG München, 25 U 6367/87).

Man wird also nur bei "außergewöhnlicher, extensiver Nutzung mit einer jedes in der Natur vorkommende Maß übersteigenden Auswirkung" einen solchen Anspruch anerkennen können (OLG Düsseldorf, 9 U 10/95; OLG Hamm, 6 U 115/08). Auch ein "leicht erhöhter Laubfall" kann hier nicht ausreichen (OLG Frankfurt a.M., 23 U 68/92). Grundsätzlich ist der Nachbar gehalten, auf seine Kosten Vorkehrungsmaßnahmen gegen Verschmutzungen - etwa der Regenrinne - zu treffen und hat am Ende einen Ausgleichsanspruch nur bei "unzumutbarem Reinigungsaufwand" (OLG Karlsruhe, 6 U 100/88 und 6 U 185/07 - dazu auch im Vergleich OLG Hamburg, 14 U 170/87 und OLG Karlsruhe, 6 U 150/82).

Die Rechtsprechung kommt wohl insgesamt zum Ergebnis, dass ein Grundstücksbesitzer von seinem Nachbarn einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen kann, wenn von dessen Grundstück störende Einwirkungen ausgehen, die über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen. Dass man an seinem haus die Regenrinnen mindestens 3-4-mal im Jahr reinigen und jährlich 10-15 80 l Tonnen an Laub entsorgen muss, ist dabei ausdrücklich zumutbar (Amtsgericht München, 114 C 31118/12). Denn Laub vom Nachbarn ist jedenfalls dann hinzunehmen, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend im Gesamtbild entspricht.

Das OLG Schleswig (11 U 16/13) hat sich mit der Räumpflicht bei Laub im Allgemeinen beschäftigt. Dabei hat es sehr instruktiv entschieden, dass die Pflicht nur dahin gehen kann "in zumutbaren Intervallen von Laub zu reinigen, um die Rutschgefahr zu vermindern. Der Anfall von Gefahr begründendem Herbstlaub ist, ebenso wie Schnee und Glatteis, witterungsabhängig, sodass der daraus erwachsenden Gefahr nicht mit der unflexiblen Einhaltung turnusmäßiger Reinigungspläne ausreichend begegnet werden kann. Umgekehrt besteht keine Pflicht, Gehwege ständig und vollständig laubfrei zu halten."

Im Fazit zeigt sich - wie sehr oft unter Nachbarn - dass Streit über Alltägliches, so ärgerlich es im Einzelfall auch sein mag, nicht lohnt. Jedenfalls in Extremfällen wird man eine Kostenbeteiligung einfordern können, solche Extremfälle wird es aber nur sehr selten geben. Bis dahin gilt, dass jeder sein Grundstück und seine Verkehrsfläche selber sauber und sicher zu halten hat.




------------------------------

Pressekontakt:

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Herr Jens Ferner
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf

fon ..: 0240492100
web ..: https://www.ferner-alsdorf.de
email : E-Mail

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 971836
 566

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Streit um das Laub vom Nachbargrundstück“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Fallstrick irreführende Werbung
Fallstrick irreführende Werbung
Unzulässige Werbeaussagen sind ein von Unternehmen häufig unterschätztes Problem: Unternehmen sollten diese unzulässigen Werbeaussagen vermeiden ------------------------------ Wer in der Werbung unzulässige Werbeaussagen verwendet riskiert nicht nur die Inanspruchnahme auf Unterlassung durch einen Konkurrenten - darüber hinaus droht der Verlust der in die Werbemaßnahme investierten Kosten. Rechtsanwalt Jens Ferner gibt einen Überblick über ausgewählte Probleme im Bereich irreführender Werbung. Was ist irreführende Werbung? Wer am geschäftl…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Mit dem Herbst kommt der Streit ums LaubBild: Mit dem Herbst kommt der Streit ums Laub
Mit dem Herbst kommt der Streit ums Laub
Solange die herbstlich verfärbten Blätter an den Bäumen hängen, sind Laubblätter ein optisches Erlebnis. Doch wenn sie auf den Boden segeln, geht der Streit um ihre Beseitigung los. Sobald das erste Herbstlaub fällt, rückt für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer gleichermaßen die Frage nach der Beseitigung in den Vordergrund. Viele Kommunen, die …
Bild: Mauer oder Maschendrahtzaun?Bild: Mauer oder Maschendrahtzaun?
Mauer oder Maschendrahtzaun?
… Zaunes auf der Grenze, also unter teilweiser Inanspruchnahme seines Grundstücks, zu dulden. Hinnehmen muss er jedoch eine Einfriedung dicht an der Grenze auf dem Nachbargrundstück. Bei der Anpflanzung einer Hecke ist allerdings der Grenzabstand einzuhalten. Hier gilt das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme nach dem BGB: Freie Gestaltung des …
Bild: Entscheidung im Kuhglocken-Streit: Bäuerin bekommt RechtBild: Entscheidung im Kuhglocken-Streit: Bäuerin bekommt Recht
Entscheidung im Kuhglocken-Streit: Bäuerin bekommt Recht
… Klägerin in einem Verfahren vor dem AG Miesbach im Jahr 2015 einen Vergleich geschlossen. Als Eigentümer habe er damit seine Rechte in Bezug auf das Nachbargrundstück genauer definiert. Die Ehefrau, die in diesem Fall als Mitbewohnerin Besitzrechte habe, konnte hier keine weitergehenden Ansprüche haben als der Eigentümer. Das Landgericht meint, dass …
Laubfall: Nachbars Blätter sind zu dulden
Laubfall: Nachbars Blätter sind zu dulden
… schon deshalb darf der Nachbar nicht zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung wegen des Laubfalls verpflichtet werden. Auch wenn das Laub auf dem Grundstück eindeutig vom Nachbargrundstück kommt, ist es nicht zulässig das Laub auf das Grundstück des Nachbarn zurückzuschaufeln. Abfälle dürfen nur in den dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt …
Steigender Schlichtungs- und Beratungsbedarf von Wohnungseigentümern
Steigender Schlichtungs- und Beratungsbedarf von Wohnungseigentümern
… Eigentümer. Da braucht es eine Hausveraltung, die sich um die Erledigung solcher Arbeiten kümmert, Handwerker beauftragt, Wohngeld abrechnet und wo nötig auch Streit zwischen den Wohnungseigentümern schlichtet. Weil dieser Schlichtungs- und Beratungsbedarf auch bei Wohnungseigentümern im Rheinland steigt, hat die Immobilienverwaltung ImmoConcept Hillemeier neben …
Bild: Solarthermie regelmäßig wartenBild: Solarthermie regelmäßig warten
Solarthermie regelmäßig warten
… gesehen, denkt sich aber nichts dabei: Die Kollektoren sind recht schmutzig. Insbesondere Hausdächer, die dicht an Bäumen -seien es die vom Waldrand oder vom Nachbargrundstück- stehen und ein geringes Neigungsgefälle haben, sind anfällig für Laub, Tannen- oder Kiefernadeln oder leidigen Grünspanbefall. Je größer die verschmutzte Fläche, desto größer …
Was Grundstückseigentümer im Herbst beachten müssen
Was Grundstückseigentümer im Herbst beachten müssen
… die Eigentümer nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Blätter, Äste, Blüten- der Samenteile fallen auf das Nachbargrundstück, verstopfen dort Dachrinnen und Abflussrohre oder verschmutzen Terrassen und Balkone. Häufig streiten Nachbarn dann über die Entsorgung von diesen sogenannten Baumimmissionen. In …
Bild: Hamburg: INTERHOMES-Wohnanlage „Erlengrund“ ausverkauft, Anschlussgrundstück startet 2016Bild: Hamburg: INTERHOMES-Wohnanlage „Erlengrund“ ausverkauft, Anschlussgrundstück startet 2016
Hamburg: INTERHOMES-Wohnanlage „Erlengrund“ ausverkauft, Anschlussgrundstück startet 2016
… „Erlengrund“ im Hamburger Stadtteil Hausbruch ist ausverkauft. Alle 27 Passivhäuser an der Francoper Straße haben neue Eigentümer gefunden. 2016 geht es auf dem Nachbargrundstück weiter. Interessenten steht weiterhin das Musterhaus zur Besichtigung zur Verfügung. Die zwei Haustypen BAST und REISIG haben die Käufer überzeugt. Mit Wohnflächen zwischen …
Der liebe Gott sieht alles, der Nachbar noch mehr
Der liebe Gott sieht alles, der Nachbar noch mehr
… und Wurzeln Auch wenn die Pflanze den für sie geforderten Grenzabstand wahrt, geschieht es gelegentlich, dass sie im Laufe der Zeit über die Grenze ins Nachbargrundstück wächst. Das geschieht oberirdisch durch überhängende Zweige oder unterirdisch durch hinüberwachsende Wurzeln. Grundsätzlich muss der Nachbar nach Auskunft der ARAG Experten weder die …
Bild: AULINGER Rechtsanwälte | Baurecht | Wärmedämmung: NRW erlaubt jetzt den „Überbau“Bild: AULINGER Rechtsanwälte | Baurecht | Wärmedämmung: NRW erlaubt jetzt den „Überbau“
AULINGER Rechtsanwälte | Baurecht | Wärmedämmung: NRW erlaubt jetzt den „Überbau“
… haben Gebäudeeigentümer bei Maßnahmen zur energiesparenden Wärmedämmung jetzt grundsätzlich ein Recht zum sogenannten Überbau. Das heißt, ihr Haus darf nun über die Grenze zum Nachbargrundstück hinausragen – dies jedoch nur bei entsprechenden Vorbedingungen. Bochum / Essen, 19. Juli 2011 +++ Ab sofort gilt: Für Zwecke der Wärmedämmung darf man, unter …
Sie lesen gerade: Streit um das Laub vom Nachbargrundstück