(openPR) Nürnberg – Die Nürnberger Steuerberatungsgesellschaft FACT TREUHAND GMBH tritt Befürchtungen entgegen, mittelständische Betriebe in Deutschland würden durch den neuen EU-weiten Standard zur Bilanzierung benachteiligt. Wie Geschäftsführer Prof. Dr. Helmut Bräuer mitteilt, sind nur börsennotierte Unternehmen zu einem Konzernabschluss nach dem so genannten International Financial Reporting Standard (IFRS) verpflichtet. "Dies betrifft nur etwa 1.000 deutsche Gesellschaften, für die drei Millionen anderen Betriebe ändert sich nichts", so Bräuer.
Der IFRS-Standard war vereinzelt kritisiert worden, weil dabei Eigenkapital und Gewinn von Unternehmen höher ausfallen können, als nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs. Helmut Bräuer beruhigt: "Dies hat keine Auswirkungen, denn die maßgebliche Größe für eine mögliche Gewinnausschüttung oder als Grundlage für die Steuerberechnung durch das Finanzamt bleibt die Bilanz nach HGB."
Deutsche Konzerne, die nicht börsennotiert sind, können zwar auf Wunsch einen Konzernabschluss nach IFRS erstellen, müssen aber darüber hinaus bei den Finanzbehörden die bislang übliche Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. "Grundsätzlich soll die Rechnungslegung nach dem europäischen IFRS die wirtschaftliche Lage einer Firma darstellen. Die Gewinne werden auch weiterhin nach deutschen Regeln bestimmt."
Befürchtungen, nach denen alle mittelständischen Firmen diesen Bilanzierungs-Standard einführen müssen, sind aber unbegründet. "Dazu müssen erst noch eine Reihe von Fragen zum Kapitalerhaltungsgebot und zum Gläubigerschutz sowie zur Ermittlung von Unternehmenssteuern geklärt werden", sagt Prof. Bräuer. Der IFRS-Standard war von 150 Berufsverbänden aus 112 europäischen Ländern entwickelt und vom Europarat im Jahr 2002 verabschiedet worden. "Mit der Internationalisierung der Geschäfte geht zu Recht die Forderung nach einer einheitlichen Rechnungslegung einher", so Bräuer.







