(openPR) Berlin. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) nimmt heute Stellung zum Standardentwurf des International Accounting Standards Board (IASB) der „IFRS für den Mittelstand“ (IFRS für KMU). Anlass ist die heutige Beratung im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments.
Konzeption missglückt
Die vollen IFRS sind als Ausgangspunkt für die Entwicklung von IFRS für KMU nicht geeignet. Die Kosten-Nutzen Aspekte des Mittelstandes werden nicht angemessen berücksichtigt. Zahlreiche Standards sind 1:1 aus den vollen IFRS kopiert. IFRS für KMU sind kein 'stand-alone document'. Die vollen IFRS müssen zusätzlich beachtet werden. Querverweise und Rückgriffe auf die vollen IFRS stellen eine untragbare Belastung für die Anwender dar. Die IFRS für KMU führen im Vergleich zu den europäischen Bilanzrichtlinien zu einer Vervielfachung der bürokratischen Belastung. Beispielhaft sind zu nennen: ca. 400 Anhangangaben, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel als zusätzliche Bestandteile, Bewertung erfolgt vielfach zu aufwendig ermittelten Zeitwerten und die Ansatzpflicht von Steuerlatenzen.
Untragbare Folgen für den Mittelstand
Das IASB lehnte es ab, die Auswirkungen der IFRS für KMU zu untersuchen. IFRS ist als Besteuerungsgrundlage nur bedingt geeignet. Alternative Systeme zur Bemessung der Ausschüttungshöhe stehen noch nicht zur Verfügung. IFRS für KMU nehmen keine Rücksicht auf die Rechtsformen von mittelständischen Unternehmen, insbesondere bei der Anerkennung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals. Die Fortentwicklung des umstrittenen IAS 32 ist für den deutschen Mittelstand unbedingt erforderlich, da er keine befriedigenden Lösungen für Genossenschaften, Personengesellschaften und GmbHs bietet.
Mangelnde Legitimation des IASB
Das IASB will mit IFRS für KMU auch die europäische Rechnungslegung harmonisie-ren. Die EU hat hierfür kein Mandat erteilt. Das IASB ist spezialisiert auf die Informationsbedürfnisse der Investoren am Kapitalmarkt. Über die Informationsbedürfnisse des Mittelstandes fehlt dem IASB jegliches Know-how. Wie bei den vollen IFRS besteht kei-ne ausreichende Mitwirkung bei der Entwicklung und Verabschiedung der IFRS für KMU, weder von Seiten der Politik noch von Fachkreisen. Vertreter der EU sowie des Mittelstandes müssen in den Gremien des IASB ausreichend repräsentiert werden.
Der Vorstandsvorsitzende des DGRV, Herr Prof. Dr. Carl-Friedrich Leuschner, lehnt eine Anwendung der IFRS für KMU ab: „Angesichts der gravierenden fachlichen Mängel und der Defizite in den politischen Prozessen dürfen die IFRS für KMU nicht in europäisches Recht übernommen werden. Die Modernisierung der EU-Bilanzrichtlinien mit sinnvoller Annäherung an einzelne IFRS und das bestehende Wahlrecht zur Anwen-dung der vollen IFRS stellen einen adäquaten Rechtsrahmen für Unternehmen ver-schiedenster Größen und Branchen dar. Der DGRV hat zu dieser Problematik eine Ar-beitsgruppe eingesetzt, die die einzelnen Auswirkungen umfangreich analysieren wird.“
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