(openPR) CALL FOR PAPERS
Aufsatzwettbewerb
der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft:
„Hilfe – meine Richterin trägt eine Burka“
Preisgeld: 10.000 Euro*
Momentan findet wieder einmal eine Debatte in der Gesellschaft statt über Kleidungsvorschriften
und religiöse Symbole. Kopftuch, Burka, Kippa und andere Kopfbedeckungen dringen überall im
öffentlichen Raum vor. Wie soll damit in oder bei staatlichen Institutionen (Behörden, Gerichten,
Bundeswehr), in der Schule oder am Arbeitsplatz umgegangen werden? Gibt es überhaupt ein
Bedürfnis nach Regelung? Wie ist es zu beurteilen, wenn Schöffen, Lehrer oder Bankberater
Tschador, Kippa oder Burka tragen wollen? Wenn das Tragen einer Burka verboten wird, muss
dann auch verlangt werden, dass Zeugen das Kreuz von ihrer Halskette entfernen oder verhüllen?
Wo stößt die Religionsfreiheit an ihre Grenzen?
All diese Fragen haben nicht nur einen gesellschaftlichen Hintergrund, sondern führen auch zu diffizilen rechtlichen Erwägungen. Die Stiftung freut sich über Beiträge, die sich mit dem status
quo auseinandersetzen und über Aufsätze, die den möglichen oder wünschenswerten Umgang
mit diesem Thema beleuchten und rechtlichen wie gesellschaftlichen Aspekten Rechnung tragen.
Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft ruft alle an einer deutschen Universität
eingeschriebenen Jurastudierenden (auch Promotionsstudierende) und alle Rechtsreferendare
auf, Beiträge zum oben genannten Thema einzureichen. Von mehreren Autoren gemeinschaftlich
verfasste Beiträge sind zulässig. Die angeschnittenen Fragen und Überlegungen können
Ausgangspunkt der Beiträge sein – müssen es aber nicht. Der Beitrag kann auch auf einen
Themenkreis (öffentliche Verwaltung/Gerichte, Schulen, Arbeitswelt) beschränkt werden.
Der Beitragstext soll nicht mehr als 30 mit fortlaufender Nummerierung versehene, einseitig mit
einheitlicher Schriftart (Times New Roman, 1,5-facher Zeilenabstand, Schriftgröße 12)
beschriebene Seiten aufweisen. Links sind 5 cm Rand zu lassen. Vorgabe für die
Gliederungsebenen: I. -> A. -> 1. -> a) -> (1). Dem jeweiligen Beitragstext ist ein Deckblatt - welches die Autorin oder den Autor erkennen lässt –, ein kurzer Lebenslauf, ein Inhaltsverzeichnis
und ein Literaturverzeichnis voranzustellen, wobei Deckblatt und beide Verzeichnisse nicht zum
Seitenumfang der Beitragstexte zählen. Wir bitten auch um separate Überlassung eines digitalen
Passfotos (300 dpi, hochauflösend).
Die Beiträge werden von Dr. Klaus Maier, Richter am OLG Frankfurt als Juror begutachtet. Die
Beiträge sind bis spätestens zum 31. Dezember 2017 per E-Mail oder per Post bei der Stiftung der
Hessischen Rechtsanwaltschaft, z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. Mark C. Hilgard, Bockenheimer
Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (E-Mail-Adresse:









