(openPR) F.A.Z.-Interview mit der Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof Meo-Micaela Hahne zur Sterbehilfe
Die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Meo-Micaela Hahne hält eine gesetzliche Klarstellung zur Sterbehilfe für "äußerst wünschenswert". "Unser aller oberstes Ziel sollte sein, das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde eines Patienten zu wahren und ihn davor zu bewahren, daß er zum Spielball, Zankapfel oder Versuchsobjekt von widerstreitenden Meinungen und Interessen wird", sagte sie im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Donnerstagsausgabe). Hahnes Senat hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem sich das Personal eines Pflegeheims weigerte, die künstliche Ernährung eines Patienten einzustellen - was der behandelnde Arzt und der Betreuer gefordert hatten. Hahne sagte nun: "Wir haben klargestellt, daß weder der Heimvertrag noch persönliche Grundrechte des Personals dem Heim das Recht geben, den Kläger gegen dessen Willen weiter zwangszuernähren." Denn die Freiheitsrechte des Personals fänden ihre Grenze am Selbstbestimmungsrecht des Patienten, "dessen alleinige und höchstpersönliche Entscheidung es ist, ob und welche medizinische Maßnahmen er noch an sich vornehmen lässt". Anderseits seien die strafrechtlichen Grenzen der Hilfe zum Sterben noch nicht umfassend geklärt. Deshalb dürfe sich der Pfleger aus der Weiterbehandlung zurückziehen, wenn es für ihn unzumutbar sei, der Anordnung des Arztes zu folgen.
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