(openPR) Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen unter ihren Mitgliedern nicht mehr für einzelne Versandapotheken werben. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor. Das Gericht rügte zudem Absprachen zwischen der hessischen AOK und verschiedenen Versandapotheken mit dem Ziel,
"AOK-Mitgliedern Preisnachlässe beim Medikamentenkauf zu verschaffen. In einem Artikel hieß es unter anderem, die AOK Hessen sei mit verschiedenen Versandapotheken eine Partnerschaft eingegangen. Alle ausgewählten Apotheken böten beim Kauf rezeptfreier Arzneimittel einen Preisnachlass von bis zu 50 Prozent auf den empfohlenen Verkaufspreis. Die niederländische Versandapotheke DocMorris gewähre den hessischen AOK-Mitgliedern zudem beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel einen Bonus in Höhe der halben Zuzahlung."
So etwas nannte man früher Wettbewerb und führte zur Kostensenkung bei erträumten Monopolstellungen, welche laut über Globalisierung sprechen, diese aber nicht im eigenen Land haben wollen. Skandalös mit anzusehen, wie die Konkurrenz des Landes verwiesen werden soll, um die Kosten der Gesundheit künstlich am Leben zu halten und die Preise der Pharmaindustrie incl. Gewinne an die leidenden Patienten durchzureichen.
Der hessische Apothekerverband hatte gegen die Praxis der AOK auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geklagt und bekam nun vor dem Frankfurter Sozialgericht Recht.
"Es handele sich vielmehr um eine unzulässige Beeinflussung der Mitglieder. Versandapotheken wie DocMorris, Mycare oder Sanicare seien nicht hinreichend in das gesetzliche System der Arzneimittelversorgung eingebunden. Daher dürften die gesetzlichen Versicherungen derzeit keine Einzelverträge mit ihnen abschließen und auch nicht für sie werben."
Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim hessischen Landessozialgericht eingelegt werden. Man kann nur hoffen, dass dieses zeitnah und schnell geschieht.
Der hessische Apothekerverband begrüßte die Entscheidung. “Die Zahl der AOK-Versicherten, die auf Grund der massiven Werbemaßnahmen total verunsichert in die Apotheke kamen, war enorm”, sagte der Verbandsvorsitzende Peter Homann: “Diese glaubten, dass sie ihre Arzneimittel jetzt nur noch beim anonymen Versandhandel beziehen dürften.” Die AOK habe auf Kosten der herkömmlichen Apotheken gegen faire Bedingungen im Gesundheitswesen verstoßen. Der Sozialticker glaubt eher an die Vision, dass die Mitglieder - den Apothekern beim Besuch mitteilten, wo es diese Medikamente billiger zu haben gibt und dem unaufhaltsamen Wucher - die kalte Schulter zeigen werden. Das da sofort die Alarmglocken der Apotheker hell erklingen, zeigt das gefällte Urteil.
(Aktenzeichen: Sozialgericht Frankfurt S 21 KR 429/06 ER)
Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile finden Sie auf: http://www.sozialticker.com




