(openPR) Bayreuth, 14.08.2006 - Die Ich-AG ist tot und das Überbrückungsgeld läuft aus. Seit dem 1. August 2006 gelten für die Förderung von arbeitslosen Existenzgründern neue Regeln. Die einzige Gründungshilfe für Erwerbslose ist künftig der „Gründungszuschuss“. Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist wie bisher als so genannte fachkundige Stelle tätig, von der die Tragfähigkeit einer Existenzgründung bescheinigt werden muss. Mit der Zusammenfassung von Ich-AG-Förderung und Überbrückungsgeld zu einem Förderinstrument hat der Gesetzgeber eine zentrale Forderung der IHK-Organisation aufgegriffen und vereinfacht die Gründerförderung für Erwerbslose.
Bisher gab es für Existenzgründer unter bestimmten Voraussetzungen Existenzgründungszuschuss bzw. Überbrückungsgeld. Diese Instrumente wurden zum 1. August durch den Gründungszuschuss ersetzt. Die Förderung durch den Gründungszuschuss ist in zwei Phasen gegliedert: eine neunmonatige Grund- und eine sechsmonatige Aufbauförderung. Zunächst zahlt die Arbeitsagentur einen Zuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes (ALG I) und zusätzlich neun Monate lang einen Zuschuss von monatlich 300 Euro. Ab dem zehnten Monat kann nur die Förderung in Höhe von 300 Euro sechs Monate weiter bezogen werden. Auf diese Weiterförderung besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Sie muss gesondert beantragt werden. Eine „Drei-Monats-Hürde“ soll Mitnahmeeffekte verhindern: Anspruch auf den Gründungszuschuss haben nur Erwerbslose, die noch mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG I haben.
Genau wie beim Überbrückungsgeld und beim Ich-AG-Existenzgründungszuschuss muss eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle für das Gründungsvorhaben vorgelegt werden. Grundlage dafür ist ein aussagekräftiger Business-Plan, der dem Gründer die Chancen und Risiken seines Vorhabens klar vor Augen führt und so eine solide Basis für ein zielführendes Beratungsgespräch bildet. Die IHK für Oberfranken Bayreuth bietet Gründungswilligen nicht nur kostenfreie Beratungen an, sondern stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung für die Grundförderung auch kostenlos aus.
Zudem müssen potenzielle Gründer der Agentur für Arbeit ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit darlegen. Bestehen daran Zweifel, kann der Antragsteller zur Teilnahme einer Weiterbildungsmaßnahme verpflichtet werden. Um die Aufbauförderung zu erhalten, muss der Gründer anhand seiner erzielten Erlöse eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivität nachweisen. Hierzu kann eine erneute Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt werden.
„Das Konzept muss stimmen“
„Der Gesetzgeber hat eine zentrale Forderung der IHK-Organisation aufgegriffen und Ich-AG-Förderung und Überbrückungsgeld zu einem Förderinstrument zusammengefasst. Im Fokus der Gründer sollte die Verwirklichung ihrer Geschäftsidee stehen, nicht der Bezug von Fördermitteln“, so IHK-Existenzgründerberater Hans-Albert Geißler. Nach seinen Worten zeigen die Erfahrungen aus der IHK-Gründerberatung, dass ohne unternehmerisches Bewusstsein kaum ein Start in eine tragfähige Selbständigkeit gelingt. „Allein der Wunsch, die Arbeitslosigkeit zu beenden und Hartz-IV auszuweichen ist ein denkbar schlechter Ausgangspunkt in die unternehmerische Selbständigkeit. In erster Linie muss schon das Konzept stimmen“, so Geißler.
Alle Informationen zum Gründungszuschuss hat die IHK für Oberfranken Bayreuth in einer ausführlichen Broschüre zusammengefasst, die im Internet über das Gründerportal Oberfranken (www.gruenderportal.de), die IHK-Homepage (www.bayreuth.ihk.de) oder direkt über die Existenzgründerberater der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Herr Hans-Albert Geißler, Tel. 0921/886-154) erhältlich ist.
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Pressesprecher:
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