Seniorengerecht heißt nicht behindertengerecht
(openPR) Viele Menschen denken, dass mit dem Wort „seniorengerechtes Wohnen“ auch ein „behindertengerechtes/barrierefreies Wohnen“ gemeint sei.
In dem Urteil des OLG Koblenz vom 25.02.2011 (OLG Koblenz – 10 U 1504/09) wurde dies nun widerlegt. Ein älteres Ehepaar beauftrage einen Bauunternehmer mit der Errichtung einer Neubauwohnung. Dieser warb in seinen Werbeprospekten mit den Begriffen „seniorengerecht“ und „barrierefrei mit Lift“ wodurch das Ehepaar die Vorstellung manifestierte, dass es sich um ein seniorengerechtes Objekt handele, das über einen barrierefreien und seniorengerechten Austritt zum Balkon verfüge. Für sie stellte der Balkon ein wesentlicher Bestandteil der Wohnung dar, den sie auch in einem höheren Alter mit möglicher Gehbehinderung nutzen wollten.
Das Urteil macht allerdings klar: der Begriff „seniorengerecht“ kann nicht mit dem Begriff „behindertengerecht“ als gleichbedeutend angesehen werden. Nicht jeder ältere Mensch ist auch als körperlich behindert einzustufen und zudem auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen. Der Begriff des barrierefreien, behindertengerechten Wohnen ist in §554a BGB geregelt und lässt sich nicht auch auf den Begriff „seniorengerecht“ anwenden.
Wichtig ist also sich genau über die Begriffe informieren. Gerne helfen wir Ihnen bei Rechtsproblemen weiter in der Kanzlei Wiesbaden – Cäsar-Preller.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail:
www.caesar-preller.de
Über das Unternehmen
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Seniorengerecht heißt nicht behindertengerecht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.