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Benachteiligung von Senioren bei Bank- und Anlageberatung

(openPR) Benachteiligung von Senioren bei Bank- und Anlageberatung

Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Forschung hat das Forschungsinstitut der Kester-Haeusler-Stiftung für Seniorenwissenschaften festgestellt, dass Senioren im Bereich der Bank- und Anlageberatung stark benachteiligt sind. Es wird deshalb gefordert, von Seiten der Anlageberater und Banken die Sondersituation von Senioren besonders zu berücksichtigen.

Das bedeutet zum einen, dass bei Bewertung des Anlegerhorizonts von Senioren besonders Wert gelegt werden muss. Es sollte hier besonders ausgebildete Seniorenberater und Seniorenansprechpartner geben, die nicht nur das eigentliche Anlageberatungs- oder Bankgeschäft kennen, sondern auch die Sonderfragen des Seniorenrechts, wie beispielsweise den Bereich des Betreuungsrechts, einer Vorsorgevollmacht oder das Problem, dass bestimmte komplexe Kapitalanlageprodukte überhaupt nicht nachvollzogen werden können. Es sollten auch spezielle Analyse- und Aufklärungsbögen und Beratungsprotokolle für Senioren entwickelt werden.

Andererseits sollte auch bei der Produktauswahl ein Umdenken stattfinden. Viele Kapitalanlagen sind überhaupt nicht seniorengerecht, da die Laufzeit zu lange ausgestaltet ist oder mit Steuervorteilen gearbeitet wird, die Senioren überhaupt nicht nutzen können. Wichtig wäre hier, spezielle Produkte zu entwickeln und anzubieten, die für Senioren geeignet sind, beispielsweise auch mit Blick auf die Möglichkeit einer guten Vermögensweitergaberegelung im Schenkungs- und Erbrecht.

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