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Politik verspricht Wohnungsgipfel

07.08.201714:43 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Von „Wir brauchen einen Wohnungsgipfel“ (IVD) bis „Wohnen muss Chefsache werden“ (GdW) – die Interessenvertreter der Immobilienwirtschaft haben in den vergangenen Wochen ihren Forderungen gegenüber der Politik erneut Nachdruck verliehen. Und das hat Wirkung gezeigt. Auch im Regierungsprogramm der Union, das vor Kurzem beschlossen wurde, wird das Thema aufgegriffen. „Wir werden noch im 1. Halbjahr 2018 auf einem ‚Wohnungsgipfel‘ von Bund, Ländern, Gemeinden, Bau- und Immobilienwirtschaft verbindliche Festlegungen aller Beteiligten herbeiführen“, ist darin zu lesen. Da in der Politik jeder Satz und jedes Wort wohlüberlegt sein sollte, wenn es im Wahlprogramm steht, lohnt eine kurze Analyse.



Bund nimmt Länder und Gemeinden in die Pflicht

Die jetzigen Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt haben mittelbar mit der Föderalismusreform zu tun. Jedes Bundesland bestimmt die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst. Lag der Steuersatz 1998 noch bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent, können mittlerweile die Länder frei entscheiden, wie hoch sie die Steuer festsetzen. Während es in Bayern und Sachsen keine Erhöhung gab und man weiterhin 3,5 Prozent Erwerbsteuern beim Kauf einer Immobilie zahlt, haben Bremen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen die Grunderwerbsteuer inzwischen beinahe verdoppelt auf 6,5 Prozent. In Berlin und Hessen ist mit 6,0 Prozent ebenfalls sehr hoch angesetzt.

Auch die Einführung von Mietpreisbremse und Milieuschutzgebieten folgt dem Subsidiaritätsprinzip. Der Bund setzt nur die Rahmenbedingungen und überlässt den Ländern und Gemeinden die Ausübung und Umsetzung derselben. Das hat schwerwiegende Folgen, weil manche Länder die ihnen überlassenen Gestaltungsspielräume bis zum Äußersten ausnutzen und nach Belieben interpretieren.

Beispiel Mietpreisebremse. Das Gesetz war eigentlich an Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsneubaus gekoppelt, so hatte es der Bund jedenfalls gewollt. Umgesetzt haben die Länder aber stets nur die wirkungslose Bremse, die viel wichtigere Förderung des Neubaus haben sie erodiert.

Zweites Beispiel Milieuschutz. Hierbei dürfen Gemeinden und Kommunen mittels Satzung agieren. Wenn aber ganze Städte zu Milieuschutzgebieten erklärt werden, wird der Sinn der sozialen Erhaltungsverordnung per Definition ad absurdum geführt.

Sofern es nun heißt, dass am Wohnungsgipfel alle föderalen Ebenen teilnehmen sollen, dann ist das nur richtig, weil alle Akteure in die Pflicht genommen werden müssen. Aus demselben Grund heißt es, dass der Gipfel „verbindliche Festlegungen aller Beteiligten herbeiführen“ wird. Eine klarere Ansage, dass es vorbei ist mit dem Wildwucher auf landes- und Gemeindeebene, kann man sich kaum vorstellen. Der Bund ruft seine Kinder zur Ordnung.

Alles Wahlkampf?

Dennoch muss man sich fragen, ob ein solcher Wohnungsgipfel tatsächlich stattfinden wird, oder ob das, was im Wahlprogramm steht, nur ein Wahlkampfversprechen ist. Auch da lohnt es, genau zu lesen. Im Wahlprogramm heißt es, „wir werden […] herbeiführen“. Die Wahl des Futur I im Indikativ unterstreicht in der Politik, dass dies kein Wunsch oder Wille ist, sondern tatsächliche Planung. Die Politik will nicht und wünscht sich nicht, sondern sie wird. An dieser deutlichen Ansage sollte sich die neue Regierung auch messen lassen.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.accentro.de/news-presse/branchennews.html

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