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Widerruf von Darlehensverträgen

Bild: Widerruf von Darlehensverträgen
copyright: Daniel Ernst
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(openPR) Bei Darlehensverträgen, die bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, hat der Gesetzgeber zum 21. Juni 2016 einen Schlussstrich für einen Widerruf gezogen.

Wir kritisieren diese Einschränkung des Widerrufsrechts auf das Entschiedenste. Hier wurde ein äußerst effektives Verbraucherrecht einfach abgeschafft, soweit ein Darlehensvertrag bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurde.

Viele haben allerdings die Gelegenheit genutzt, bis zum 21. Juni 2016 ihren Widerruf zu den Darlehensverträgen zu erteilen. Jetzt kann es sein, dass Sie mit Ihrem Widerruf bislang noch nicht weitergekommen sind. Wir bieten Ihnen an, bei der Durchsetzung Ihres Widerrufs als Rechtsanwälte zur Seite zu stehen. Dies kann noch außergerichtlich sein, oder aber auch schon in Form der Erteilung eines Klageauftrages.

Wir bieten Ihnen an, Ihren Widerruf und dessen Erfolgsaussichten einer kostenlosen Prüfung zu unterziehen. Hierzu gibt es verschiedene Wege:

1. Sie vereinbaren mit unserer Kanzlei in Wiesbaden oder an einem unserer Sprechstunden¬orten in Berlin, Hamburg, Bad Harzburg, Köln, Stuttgart oder München einen persön¬lichen Termin.

2. Sie schicken uns per Post, E-Mail oder Telefax Ihre Darlehensverträge zu, und wir ant-worten Ihnen innerhalb von 72 Stunden, ob wir hier Erfolgsaussichten sehen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie dieses Angebot nutzen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
und Spezialist für Verbraucherschutz und Anlegerschutz

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