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Wer zahlt bei Schäden durch Blindgänger?

(openPR) Bombenfunde in deutschen Städten – aber was passiert, wenn Blindgänger Schäden am Gebäude oder in meinem Hausrat anrichten? Ob die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zahlt, hängt von der Kriegsausschlussklausel ab.

Hannover, 20. Juli 2017 – Etliche tausend nicht explodierte Weltkriegsbomben liegen noch unentdeckt im Erdreich. Erst am 7. Mai mussten in Hannover über 50.000 Menschen ihre Wohnungen verlassen, weil gleich mehrere Bomben entschärft wurden. Immer wieder werden in deutschen Städten und Wohngebieten neue Sprengkörper entdeckt, die von einem Expertenteam entschärft, vernichtet oder kontrolliert gesprengt werden müssen. Pro Jahr werden von den Spezialisten ca. 5.500 Blindgänger entschärft.

In Hannover ist alles gut gegangen. Doch wenn diese Bomben kontrolliert gesprengt oder gar unabsichtlich explodieren – wer kommt für eventuelle Schäden an Häusern und Einrichtung auf? „Nicht jede Versicherung zahlt in solchen Fällen. Versicherungskunden sollten daher beim Abschluss darauf achten, dass in diesen Fällen auf die sogenannte Kriegsausschlussklausel verzichtet wird“, sagt Timo Suchert, Leiter Produktmanagement Sach-, Haft- und Unfallversicherung bei der VHV. „Bei der VHV sind sowohl in der Hausrat-, als auch in der Wohngebäudeversicherung Explosionsschäden von Kampfmitteln aus beendeten Kriegen mitversichert“, betont der Experte. Kunden sollten deshalb ihre Hausrat- und Gebäudeversicherungen überprüfen, ob diese Schäden dort auch gedeckt sind.

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