(openPR) Das Landgericht Itzehoe hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers u.a. an einer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIV gegen den vermittelnden Anlageberater zu entscheiden. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde dem Anlageberater vorgeworfen, dass er nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIV typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufklärte. Der Anleger war der Ansicht, durch den Anlageberater falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sich der Anleger im Laufe des Verfahrens darauf, dass der Anlageberater den Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIV als eine für die Altersvorsoge geeignete Geldanlage empfahl und anriet. Doch war dem in Fondsangelegenheiten verhältnismäßig unerfahrenen Anleger nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit einem Schiffsfonds verbunden sind. Es gelang dem beklagten Anlageberater auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass der Kläger sich in Kenntnis der Risiken dennoch zur Anlage in dem Fonds entschlossen hätte. Das Landgericht Itzehoe stellte fest, dass der Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIV für der Altersvorsoge ungeeignet war. Im Ergebnis folgte das Landgericht Itzehoe der Argumentation des Klägers und verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Klägers erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
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Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.













