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HCI Shipping Select VII – Schadensersatz für Anleger

Bild: HCI Shipping Select VII – Schadensersatz für Anleger
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu HCI Shipping Select VII.
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu HCI Shipping Select VII.

(openPR) Der Schiffsfonds HCI Shipping Select VII wurde 2003 von HCI, einem der größten börsennotierten Emissionshäuser, auf dem Markt platziert. Die Jahre 2011 und 2012 wurde zu den Krisenjahren der HCI Shipping Select-Schiffsfonds. Innerhalb kurzer Zeit sorgten die Schiffsfonds HCI Shipping Select XV, 26 und 28 für negative Schlagzeilen wegen drohender Nachteile für die Anleger. Nun reiht sich HCI Shipping Select VII in diese traurige Routine ein.


Die seit März 2011 insolvente Beluga Shipping hatte die Schiffe des Fonds gechartert. Nach der Insolvenz des Charterers konnte nicht mehr erwartet werden, dass HCI Shipping Select VII jene Erträge einfährt, die ursprünglich anvisiert waren. Auch dürfte es schwer fallen, Ersatzaufträge für die Fondsschiffe zu bekommen, denn die Schifffahrtsindustrie befindet sich in einer Krise. Durch die Wirtschaftskrise brach die Nachfrage nach Schiffstransporten zusammen, während gleichzeitig neue Schiffe, die von Fonds vor der Krise bestellt wurden, auf den Markt drängten. Von daher sehen die weiteren Aussichten für die Anleger von HCI Shipping Select VII eher düster aus.
Die Anleger von HCI Shipping Select VII müssen das weitere Schicksal ihrer Anlage nicht tatenlos abwarten, sie können stattdessen selbst aktiv werden für die Rettung ihrer eingesetzten Gelder, indem sie ihre Anlage rechtlich überprüfen lassen.
Einen Ansatzpunkt bieten die Aufklärungs- und Hinweispflichten der Banken und Anlageberater. Anleger müssen im Rahmen der Anlageberatung ausführlich über Risiken und Funktionsweise ihres Schiffsfonds aufgeklärt werden. Des Weiteren müssen Banken oder Anlageberater gegenüber den Anlegern beispielsweise offenlegen, ob sie für die Vermittlung des Anlageprodukts Provisionen erhalten. Auch die Prospekte, in denen der Schiffsfonds HCI Shipping Select VII beschrieben und dargestellt wird, müssen gewisse Mindestkriterien erfüllen. Häufig ist dort zu beanstanden, dass nicht hinreichend gekennzeichnet wurde, in welchem Umfang das Geld der Anleger nicht für den Kauf der Schiffe verwendet wurde, sondern anderweitige Forderungen damit beglichen wurden.
In den Anlageberatungen, die bereits einige Jahre in der Vergangenheit liegen, verletzten Banken oder Anlageberater ihre Hinweis- und Aufklärungspflichten häufig, so dass sich für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select VII deshalb eine gute Chance bietet, sich deswegen von ihrer Anlage lösen zu können. Für den Fall, dass die Kapitalanlage rückabgewickelt wird, können Anleger von HCI Shipping Select VII Schadensersatz von den beratenden Banken oder Beratern verlangen. Um die Möglichkeiten und Wegen, was Anleger von HCI Shipping Select VII unternehmen können, vollständig ausloten zu können, sollten sie sich an einen in Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt wenden und diesen mit der Überprüfung ihrer Anlage betrauen.

Mehr Informationen: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/hci-shipping-select-vii-%E2%80%93-schadensersatz-fuer-anleger

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