(openPR) Eine dpa-Meldung, die einen falschen Eindruck über den Stand der Diskussion erweckt, verbreitete sich in den Medien: angeblich würde so ein Zuchtverbot durch die Entscheidung auch in Deutschland näherrücken. Zum Glück und Wohl der Delfine ist dies nicht der Fall und das Marineland Antibes geht aktuell aktiv gegen dieses arten- und tierschutzfeindliche Dekret vor.
ZUCHTSTOPP BEDROHT WOHLERGEHEN DER TIERE
Große Tümmler und Schwertwale, die im Fokus des Verbots in Frankreich stehen, bilden normalerweise Familiengruppen aus, die natürlicherweise Nachwuchs haben. Jungtiere und/oder jugendliche Tiere gehören zu solchen Gruppen üblicherweise dazu. Es kommt zwar temporär zur Bildung von so genannten Junggesellengruppen, aber sie sind nicht dauerhaft, wie es allerdings die Durchsetzung eines Zuchtstopps erfordern würde.
Ein Zuchtmanagement der Wale findet im Rahmen der Zuchtprogramme ausschließlich zum Wohl der Tiere statt, wozu es auch tierverträgliche Medikamente gibt. Diese Kontrazeptiva sind allerdings für eine langfristige und dauerhafte Medikation nicht ausgelegt und können ein hohes Risiko von teils lebensbedrohlichen Nebenwirkungen entfalten. Kurzum gibt es keine tierverträgliche Methode einen solchen Zuchtstopp zu implementieren.
Auch ethisch ist es nicht legitimierbar, die Tiere dem Risiko einer solchen längerfristig gefährlichen Medikation zur Empfängnisverhütung auszusetzen ohne, dass diese für sie einen Vorteil bedeuten würde.
ZUCHTSTOPP VERHINDERT WICHTIGE FORSCHUNG UND SCHUTZ
Die Reproduktion ist nicht nur der Motor der Evolution, sondern auch des Artenschutzes. Sie muss verstärkt erforscht werden und dies gerade in einer Zeit, wo Schwertwale, zum Beispiel in Großbritannien, durch die Kontaminierung mit persistenten Umweltgiften wie PCBs unfruchtbar werden, was die Population an den Rand der Ausrottung führt. Ausgerechnet jetzt die Wissenschaft um eine so wichtige Forschungsoption, die nur von modernen Walhaltungen geboten werden kann, zu bringen, ist in Zeiten der sechsten Großen Aussterbewelle der Arten fatal.
Die Interessengruppen, die aktuell durch Lobbyarbeit diese Zuchtstopps vorantreiben, sind gegen jede Form der Tierhaltung vom Delfin in einem Delfinarium bis zum Familienhund im Eigenheim. Meeressäuger haben nur das traurige Los, zu den ersten auf der Abschussliste der Tierrechtler zu gehören. Nach ihnen werden weitere Arten bis zum Erreichen des ausgemachten Endziels verklärter Tierrechtsextremisten, der Beendigung jeder Form der Tierhaltung, folgen.
ZUCHTSTOPP VERSTÖSST GEGEN GELTENDE GESETZE
Das Pikante an dem Dekret in Frankreich ist, dass es offenbar gegen geltendes EU-Recht verstößt. Die EU-Zoorichtlinie (1999/22/EG) schreibt eine Haltung vor, die „den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung“ tragen soll. Diese wäre die bei einem Zuchtstopp nicht mehr möglich! Ebenso wird im selben Artikel gefordert, dass Zoos unter anderem „Forschungsaktivitäten, die zur Erhaltung der Arten beitragen“ realisieren und/oder „Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten“ fördern. Das französische Dekret aber behindert bzw. torpediert diese wichtige Arbeit der modernen Zoos, die dies nicht mehr uneingeschränkt tun können.
Das deutsche Tierschutzgesetz regelt in §2 klar, dass man „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“ muss. Deshalb wäre ein genereller Zuchtstopp in Deutschland ohnehin unmöglich, zumal in §2a auch die „Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere“ betont werden. Entsprechend würde ein solcher Zuchtstopp in Deutschland durch das Tierschutzgesetz zum Wohle der Tiere verhindert. Aktuell erfüllen die deutschen Delfinhalter dieses Tierschutzgesetz aber mit Bravour und das entsprechende Wohlergehen der Tiere ist mehrfach von unabhängigen Experten nachgewiesen und bezeugt worden.
VERWENDUNG VON DIAZEPAM
Im Rahmen der Veröffentlichung der dpa wird auch völlig zusammenhanglos das Medikament Diazepam ins Spiel gebracht. Diese Diskussion ist alt und bereits mehrfach des Populismus überführt worden. Obgleich Delfinariengegner die medizinischen Daten zur Verfügung gestellt bekamen, war es ihnen auch bereits zu Zeiten der Anhörung vor dem Bundestag 2013 und dem Landtag NRW 2014 unmöglich, eine fachlich falsche Verwendung oder gar Missbrauch des Medikaments nachzuweisen.
Die Tiere in deutschen Zoos, und dabei geht es nicht nur um Wale, werden ausschließlich nach strengster medizinischer Indikation behandelt. Dies wird von Behörden überprüft, die die Pflege der Tiere anhand des geltenden Tierschutzgesetzes evaluieren. Ebenso werden die modernen Zoos und Aquarien durch Zoologische Fachverbände überprüft, die zumeist Standards verlangen, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Diazepam wird nur in Einzelfällen, und selbstverständlich nur unter tierärztlicher Indikation, zur Appetitanregung verabreicht. Appetitanregung wird lebenswichtig, wenn ein Wal krank ist und unter Appetitlosigkeit leidet, denn er nimmt über den Fisch auch die lebenswichtige Flüssigkeit auf. Eine Krankheit, die zu Appetitlosigkeit führt, ist für wilde Delfine oftmals ein Todesurteil, da sie schlicht verdursten. In Menschenobhut kann man ihnen mit Diazepam das Leben retten. In dem geringen Dosierungsbereich, den wir üblicherweise in Delfinarien vorfinden, wirkt das Medikament ausschließlich appetitanregend, und entgegen den Behauptungen extremistischer Tierschützer nicht sedierend!
Dazu hat sich Dr. Kerstin Ternes, Zootierärztin und Kuratorin für Meeressäuger im Zoo Duisburg, auch bereits in einem Interview für unseren YouTube-Kanal geäußert: https://www.youtube.com/watch?v=ylzcIiaoyZQ . Dr. Dag Encke, Direktor des Tiergartens in Nürnberg, erklärte, dass das Medikament „zu 99% appetitanregend“ im Tiergarten Nürnberg eingesetzt würde. Dies überzeugte auch die Politiker bei den entsprechenden Anhörungen, sodass sie einem Ende der Delfinhaltung bereits vor Jahren eine deutliche Absage erteilten.