(openPR) Mainz, den 7. August 2006 - Die Funktion „Weitgehend passende Keywords“ bei der Schaltung von Google AdWords-Anzeigen birgt ungeahnte Risiken. Ohne es zu merken, läuft der Werbende Gefahr, teure Markenrechtsverletzungen zu begehen und abgemahnt zu werden. „Die Gerichte sind uneins, ob die Nutzung fremder Marken als Metatags oder Keywords eine Rechtsverletzung darstellt. Solange hier kein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vorliegt, ist Vorsicht geboten!“ warnt die Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Muster-Rechtsshops legalershop.de. „Aber wer denkt schon an die Verletzung von Marken, wenn er über Google AdWords eine Anzeige mit vermeintlich ‚sauberen’ Schlüsselworten schaltet?“
Die Option „Weitgehend passende Keywords“ ist eine Standardoption bei Google AdWords und führt dazu, dass die Technik die Keywords des Werbenden um verwandte Begriffe ergänzt. Die passenden Keywords können daher zur Schaltung der Anzeige führen, ohne dass diese Suchbegriffe explizit gebucht wurden. „Schnell werden so Anzeigen mit Kennzeichen geschaltet, die im In- oder Ausland als Marke geschützt sind. Hier drohen teure Abmahnungen, obwohl der Werbetreibende gar keine fremden Rechte verletzen will“, verdeutlicht Heukrodt-Bauer die Folgen.
Mit der Funktion „Ausschließende Keywords“ kann der Aufruf ungewollter Begrifflichkeiten zwar verhindert werden, allerdings muss dann vor jeden Begriff ein Minus-Zeichen gesetzt werden. „Das ist praktisch jedoch nicht durchführbar“, so die Expertin für Internetrecht. „Wer möchte schon sämtliche Daten des Deutschen Marken- und Patentamtes, des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt oder der WIPO (World Intellectual Property Organization) mit diesem Zeichen versehen?“
Werbende sollten daher ausschließlich die Option „Genau passende Keywords“ verwenden. Dann erscheint die Anzeige nur bei der Suche nach den gebuchten Keywords. Allerdings müssen jegliche Schlüsselbegriffe in eckigen Klammern mit eingegeben werden.
Pressekontakt
Birgit Krause . jd&p kommunikationsagentur .
Tel: (06131) 90622-44 . E-Mail:
Quelle
RAin Sabine Heukrodt-Bauer . Gleiwitzer Str. 5b . 55131 Mainz
Über legalershop.de
Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen können „live“ durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.












