(openPR) Der Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas hat den Volkswagen-Konzern aufgefordert hinsichtlich der deutschen Kunden ein stärkeres Entgegenkommen zu zeigen. Er regt an die Gewährleistungsfristen für Verbraucher zu verlängern, da die Nachbesserungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen seien und in vielen Fällen noch unklar sei, ob weitere Ansprüche bestehen. Zudem seien die Betroffenen in Deutschland deutlich schlechter gestellt als in den USA.
Volkswagen hingegen bleibt derzeit bei der Auffassung, dass alle Nachbesserungsmaßnahmen im Herbst 2017 planmäßig abgeschlossen werden können und eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen deshalb nicht erfolgt.
Der Konzern möchte auf die Einrede der Verjährung nicht verzichten. Nach Angaben des VW-Konzerns sind derzeit über 3.000 Gerichtsverfahren anhängig. Musterverfahren gibt es bislang nicht, so dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vor Ablauf der Verjährung nicht mehr möglich scheint. Die meisten Ansprüche die 2017 nicht geltend gemacht werden, werden somit Ende des Jahres verjähren.
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… bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch …
Anfang Januar wollte sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals mit dem Abgasskandal befassen. Der wichtige Termin wurde jetzt wegen Rücknahme der Revision aufgehoben.
Der Ablauf spricht dafür, dass sich VW mit dem Kläger geeinigt hat, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu vermeiden. Volkswagen will unbedingt einem Urteil des BGH aus dem Weg gehen, weil – so unsere Vermutung – die Entscheidung für VW nicht günstig wäre.
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Dieselfahrer werden von Autoherstellern und Politik im Stich gelassen.
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VW Abgasskandal – Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen.
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Viel Lärm um nichts!
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Das …
Herfurtner.
Höhe der Schadensersatzansprüche
Inhaber von VW-Vorzugsaktien haben Schadensersatzansprüche von mindestens Euro 62,00 pro Aktie. Inhabern von VW-Stammaktien stehen mindestens Euro 56,00 pro Aktie zu.
Interessierte Anleger finden weitere Informationen unter: http://kanzlei-herfurtner.de/vw-abgas-skandal/