(openPR) Zum 1. 06. 2017 werden die Freigrenzen wieder steigen. Diesmal sogar nicht unerheblich. Die letzte Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen war zum 1. Juli 2015.
Damit steigt der Grundbetrag auf 1.133,80 € (bisher: 1.073,88 €). Dieser Grundbetrag erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltspflichten für die erste um monatlich 426,71 € (bisher: 404,16 €) und für die zweite um jeweils weitere 237,73 €.
Entnehmen Sie aus der Pfändungstabelle zu § 850 c ZPO wie viel beim Nettoeinkommen einer Person genau pfändbar ist.
Auch beim P-Konto gibt es positive Veränderungen. Auch hier steigen die Freibeträge (grundsätzlich automatisch). Der Grundfreibetrag liegt ab 01.07.2017 (ohne Unterhaltspflichten) bei 1.133,80 Euro. Bei 1 Unterhaltspflicht liegt der Freibetrag (gem. §850k ZPO) dann bei 1.560,51 Euro.
Also es wird wieder ein Stückchen mehr Lebensqualität gesichert.
http://www.schuldnerberatung-vitovec.de/news










