(openPR) Trennungen sind nie schön. Gerade dann nicht, wenn es neben allen emotionalen Dingen auch noch zu entscheiden gilt, wer was vom gemeinsamen Hab und Gut erhält und wer in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben darf. Einigen sich die Ex-Partner hier nicht gütlich, muss, wie unlängst in einem besonders drastischen Fall, der vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt werden musste, ein Richter entscheiden, wie es mit dem gemeinsamen Dingen weitergeht.
Bei diesem Fall (Az.: 4 UFH 1/17, 4 UF 12/17) war es während der Trennung eines Paares zu mehr als unschönen Szenen gekommen. Ein Mann hatte hier seine Frau verlassen und war zu seinen Eltern gezogen. Während dieser Phase kam es aber seitens des Mannes nachweislich zu Gewaltandrohungen, die er als Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Frau hinterlassen hatte. Zudem hatte er sich gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafft und selbst vor Gericht noch auf seine Arbeit beim Sondereinsatzkommando der Polizei verwiesen, so dass das Gericht die Gewaltandrohung sehr ernst nahm. Der Begründung des Mannes, seine Frau habe ihn provoziert, indem sie behauptet hatte, er habe Geld von ihrem Konto abgehoben, konnte das Gericht nicht folgen.
Nachdem die Wohnung der beiden in erster Instanz der Frau zugesprochen worden war, ging der Mann in Revision. Jedoch bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung aus erster Instanz, denn aufgrund der Vorgehensweise des Mannes, könne der Frau ein weiteres Zusammenleben mit ihrem Ex-Mann nicht zugemutet werden und verhinderte somit eine „unbillige Härte“. Dagegen sah es das Gericht als zumutbar an, dass der Mann bis zum Finden einer neuen Wohnung wieder bei seinen Eltern lebt.
„Gerade, wenn Kinder im Spiel sind, dann treffen Gerichte oft die Entscheidungen, wem was zusteht und wer in einer Wohnung bleiben darf um eben eine solche ‚unbillige Härte’ zu verhindern“ weiß Rechtsanwältin Jessica Gaber. „Hier geht es darum, einem Partner unzumutbare Umstände zu ersparen und klare Regeln zu treffen. Das ist für einen der beiden meistens nicht schön, aber da gerade Trennungen zu oft sehr emotionalen Situationen führen, ist das oft nicht anders möglich. In der Praxis haben wir immer wieder mit solchen Fällen zu tun und da ist ein kompetenter Rechtsbeistand eine große Hilfe“.
Die Kanzlei Cäsar-Preller betreut Menschen, die sich durch eine Trennung mit rechtlich schwierigen Situationen konfrontiert sehen. Gerade bei Streitigkeiten rund um eine Scheidung kommt es oft zu unangenehmen und sehr drastischen Auseinandersetzungen, die nicht selten vor Gericht ihr Ende finden. Hier ist es wichtig, sich einen Anwalt zur Seite zu holen, der sich genau mit diesem Thema auskennt und hilft, eine ohnehin schon belastende Situation gut und zuverlässig zu meistern.










