openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Verstoß gegen die Rücknahmepflicht aus dem ElektroG kann teuer werden

01.06.201712:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Verstoß gegen die Rücknahmepflicht aus dem ElektroG kann teuer werden

(openPR) Köln, 01.06.2017 – Händler, die ihrer Pflicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeraten bisher nur unzureichend oder gar nicht nachgekommen sind, droht jetzt ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Damit reagiert die Bundesregierung auf die nur zögerliche Umsetzung der Vorgaben aus dem ElektroG.

Verpflichtung ist gesetzlich geregelt

Die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist seit dem 24.10.2015 in Kraft und verpflichtet bestimmte Händler zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten. Mit der Verschärfung will der Gesetzgeber nun einen effektiveren Vollzug durch die Länder ermöglichen. Strafen können sowohl stationären als auch Online-Händlern drohen.

Rechtssicherheit für Händler

Mit elektroretoure24 bietet die Noventiz Digital GmbH eine einfache und rechtssichere Lösung für betroffene Händler. Über die Einbindung eines individuellen Links wird die Rücknahme dank einer Kooperation mit dem Logistikdienstleister Deutsche Post/DHL an deren Annahmestellen möglich. Die fachgerechte Entsorgung übernimmt ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Neben der notwendigen EAR-Anzeigepflicht übernimmt Noventiz alle anfallenden administrativen Aufgaben. Der Händler bleibt so von bürokratischen Logistik- und Dokumentationspflichten verschont.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 953493
 642

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Verstoß gegen die Rücknahmepflicht aus dem ElektroG kann teuer werden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von NOVENTIZ GmbH

Bild: Reconomy Group erwirbt GEE Services und erweitert damit ihr weltweites Angebot im Bereich WEEEBild: Reconomy Group erwirbt GEE Services und erweitert damit ihr weltweites Angebot im Bereich WEEE
Reconomy Group erwirbt GEE Services und erweitert damit ihr weltweites Angebot im Bereich WEEE
Die Reconomy Group hat die GEE Services GmbH mit Sitz in Lebach, Deutschland, übernommen. GEE Services ist seit 13 Jahren etablierter Dienstleister für Hersteller und Händler von Elektrogeräten in Deutschland und im Ausland. Als zertifiziertes Herstellergarantiesystem bietet GEE insolvenzsichere Garantien für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten. Die Comply Division der Reconomy Group, bestehend aus Valpak (UK), Noventiz (Deutschland), RLG (International, HQ in Deutschland) und RENE AG (Deutschland), bietet bereit…
Bild: 4Recycling: Noventiz startet mit Prüfmethode unter dem Eigenlabel „4Recycling“ durchBild: 4Recycling: Noventiz startet mit Prüfmethode unter dem Eigenlabel „4Recycling“ durch
4Recycling: Noventiz startet mit Prüfmethode unter dem Eigenlabel „4Recycling“ durch
Köln, 23.02.2021 – Noventiz hat unter dem Eigenlabel 4Recycling eine Prüfmethode entwickelt, um die Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu überprüfen. Die anerkannte Prüfmethode basiert auf dem jeweils aktuell geltenden Mindeststandard der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und führt Unternehmen in 4 Schritten zur recyclingfähigen Verpackung. 4 Gründe für 4Recycling Hochgradig recyclingfähige Verpackungen – das verlangt nicht nur der umweltbewusste Verbraucher, sondern dies ist auch ein Ziel des Verpa…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Erweiterte Verpflichtungen durch Marktüberwachung der EUBild: Erweiterte Verpflichtungen durch Marktüberwachung der EU
Erweiterte Verpflichtungen durch Marktüberwachung der EU
… Überwachung zur Ein-haltung von Registrierungspflichten als auch der daraus resultierenden Substanzverbote und Kennzeichnungspflichten beginnen. Bei - auch unwissentlichem - Verstoß gegen diese Verpflichtungen muss man künftig mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldern) oder – wesentlich gravierender – mit möglichen Vertriebsverboten und Produktrückrufen …
Bild: 20 Jahre WEEE-GesetzgebungBild: 20 Jahre WEEE-Gesetzgebung
20 Jahre WEEE-Gesetzgebung
… und Produktverantwortung genommen und verpflichtet, für Rückgabemöglichkeiten von Elektroaltgeräten zu sorgen bzw. diese zurückzunehmen und diese umweltschonend zu entsorgen. Um Ihrer Rücknahmepflicht und anderen Pflichten aus der WEEE-Directive bzw. dem ElektroG nachzukommen, nutzen die Hersteller Rücknahmesysteme und Dienstleister bereits seit zwei …
Batteriegesetz - Änderungen gegenüber der Batterieverordnung
Batteriegesetz - Änderungen gegenüber der Batterieverordnung
… Hersteller ein eigenes, entsprechendes Rücknahmesystem einrichten, § 7 Abs. 6 BattG. Neu ist jedoch: Ein solches eigenes Rücknahmesystem bedarf der behördlichen Genehmigung. 4. Rücknahmepflicht der Vertreiber Wie bisher sind die Vertreiber verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Sammelstelle ist nun gemäß § 8 Abs. …
Bild: BVOH: ElektroG im Bundesrat beschlossen – Schwarzer Tag für den HandelBild: BVOH: ElektroG im Bundesrat beschlossen – Schwarzer Tag für den Handel
BVOH: ElektroG im Bundesrat beschlossen – Schwarzer Tag für den Handel
Registrierungs- und Rücknahmepflichten werden den mittelständischen Handel von Elektro- und Elektronikgeräten strangulieren – in Deutschland und Europa. Der Bundesrat hat das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ 303/15 (ElektroG2) in neuem …
Bild: elektroretoure24 bietet verpflichteten Vertreibern eine rechtssichere Lösung für die PflichtrücknahmeBild: elektroretoure24 bietet verpflichteten Vertreibern eine rechtssichere Lösung für die Pflichtrücknahme
elektroretoure24 bietet verpflichteten Vertreibern eine rechtssichere Lösung für die Pflichtrücknahme
… Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ergeben sich neue gesetzliche Verpflichtungen. Bei vielen betroffenen Vertreibern herrscht jedoch immer noch großer Informationsbedarf – obwohl die Übergangsfrist der Rücknahmepflicht in Kürze abläuft. Dies wurde auf der ElektroG-Roadshow der bitkom deutlich, die im vergangenen Monat an drei Terminen in Berlin, Bielefeld …
Bild: BVOH: 9./10.09.15 - 'Tag des Onlinehandels' und 'ElektroG-Gipfel' in BerlinBild: BVOH: 9./10.09.15 - 'Tag des Onlinehandels' und 'ElektroG-Gipfel' in Berlin
BVOH: 9./10.09.15 - 'Tag des Onlinehandels' und 'ElektroG-Gipfel' in Berlin
… der Entsorgungsindustrie und Rechtsanwälten die Pflichten und möglichen Lösungen aufzeigen. Der BVOH E-Gipfel wird voraussichtlich die erste und größte Veranstaltung zum Thema Rücknahmepflicht von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Handel sein. Hierbei wird nicht nur die neue Rücknahmepflicht behandelt sondern auch die bereits im Ausland rechtskräftige …
Batteriegesetz - Änderungen gegenüber der Batterieverordnung
Batteriegesetz - Änderungen gegenüber der Batterieverordnung
… Hersteller ein eigenes, entsprechendes Rücknahmesystem einrichten, § 7 Abs. 6 BattG. Neu ist jedoch: Ein solches eigenes Rücknahmesystem bedarf der behördlichen Genehmigung. 4. Rücknahmepflicht der Vertreiber Wie bisher sind die Vertreiber verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Sammelstelle ist nun gemäß § 8 Abs. …
Bild: ElektroG: Lösung angemahnt – BVOH-Präsident Prothmann fordert 'Runden Tisch'Bild: ElektroG: Lösung angemahnt – BVOH-Präsident Prothmann fordert 'Runden Tisch'
ElektroG: Lösung angemahnt – BVOH-Präsident Prothmann fordert 'Runden Tisch'
… das ElektroG ein massiver Wettbewerbsvorteil für den stationären Handel“, sagt Oliver Prothmann. Zusammenfassend muss man feststellen, dass auf den Handel eine Rücknahmepflicht, Registrierungspflicht, Niederlassungspflicht, Garantiepflicht und Informationspflicht zukommt. Aber alle Experten sind sich einig, dass es zu keiner Erhöhung der Rückgabe-Quote …
Verstöße gegen die Registrierungspflicht des ElektroG sind abmahnfähig
Verstöße gegen die Registrierungspflicht des ElektroG sind abmahnfähig
… letztere auch Elektrogeräte nicht registrierter Hersteller ein, die ebenfalls bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden und dort abzuholen sind, treffe die Rücknahmepflicht auch insoweit die registrierten Hersteller; erstere könnten sich so ihrer Rücknahmepflicht entziehen. Daraus folge die wettbewerbliche Relevanz einer unterlassenen Registrierung. …
OLG Düsseldorf – Verstoß gegen die Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG ist wettbewerbswidrig
OLG Düsseldorf – Verstoß gegen die Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG ist wettbewerbswidrig
… da es für die registrierten und somit gesetzestreuen Händler zu einer gesteigerten Belastung kommt. Diese ergebe sich daraus, dass in den kommunalen Sammelstellen auch die Geräte nicht registrierter Hersteller abgegeben werden, die dann eine Rücknahmepflicht trifft, während sich nicht registrierte Händler sich dieser Rücknahmepflicht entziehen können.
Sie lesen gerade: Verstoß gegen die Rücknahmepflicht aus dem ElektroG kann teuer werden