(openPR) Köln, 01.06.2017 – Händler, die ihrer Pflicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeraten bisher nur unzureichend oder gar nicht nachgekommen sind, droht jetzt ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Damit reagiert die Bundesregierung auf die nur zögerliche Umsetzung der Vorgaben aus dem ElektroG.
Verpflichtung ist gesetzlich geregelt
Die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist seit dem 24.10.2015 in Kraft und verpflichtet bestimmte Händler zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten. Mit der Verschärfung will der Gesetzgeber nun einen effektiveren Vollzug durch die Länder ermöglichen. Strafen können sowohl stationären als auch Online-Händlern drohen.
Rechtssicherheit für Händler
Mit elektroretoure24 bietet die Noventiz Digital GmbH eine einfache und rechtssichere Lösung für betroffene Händler. Über die Einbindung eines individuellen Links wird die Rücknahme dank einer Kooperation mit dem Logistikdienstleister Deutsche Post/DHL an deren Annahmestellen möglich. Die fachgerechte Entsorgung übernimmt ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Neben der notwendigen EAR-Anzeigepflicht übernimmt Noventiz alle anfallenden administrativen Aufgaben. Der Händler bleibt so von bürokratischen Logistik- und Dokumentationspflichten verschont.
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Dirk Boxhammer
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Noventiz GmbH
Dürener Straße 350
50935 Köln
Über Noventiz:
Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb und Dienstleister für abfallrechtliche Verpflichtungen Noventiz wurde 2007 in Köln gegründet und setzt mit über 60 Mitarbeitern jährlich rund 35 Millionen Euro bundesweit und in Europa um. Neben dem dualen System Noventiz Dual GmbH betreibt das Unternehmen mit der Noventiz Digital GmbH erfolgreich mehrere Online-Portale. Nach containerbestellung24 und online-aktenvernichtung startete 2016 mit elektroretoure24 ein neues Rücknahmeportal, mit dessen Hilfe Elektroaltgeräte gesammelt und fachgerecht entsorgt werden können.
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Die Reconomy Group hat die GEE Services GmbH mit Sitz in Lebach, Deutschland, übernommen. GEE Services ist seit 13 Jahren etablierter Dienstleister für Hersteller und Händler von Elektrogeräten in Deutschland und im Ausland. Als zertifiziertes Herstellergarantiesystem bietet GEE insolvenzsichere Garantien für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten.
Die Comply Division der Reconomy Group, bestehend aus Valpak (UK), Noventiz (Deutschland), RLG (International, HQ in Deutschland) und RENE AG (Deutschland), bietet bereit…
Köln, 23.02.2021 – Noventiz hat unter dem Eigenlabel 4Recycling eine Prüfmethode entwickelt, um die Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu überprüfen. Die anerkannte Prüfmethode basiert auf dem jeweils aktuell geltenden Mindeststandard der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und führt Unternehmen in 4 Schritten zur recyclingfähigen Verpackung.
4 Gründe für 4Recycling
Hochgradig recyclingfähige Verpackungen – das verlangt nicht nur der umweltbewusste Verbraucher, sondern dies ist auch ein Ziel des Verpa…
… Überwachung zur Ein-haltung von Registrierungspflichten als auch der daraus resultierenden Substanzverbote und Kennzeichnungspflichten beginnen. Bei - auch unwissentlichem - Verstoß gegen diese Verpflichtungen muss man künftig mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldern) oder – wesentlich gravierender – mit möglichen Vertriebsverboten und Produktrückrufen …
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Um Ihrer Rücknahmepflicht und anderen Pflichten aus der WEEE-Directive bzw. dem ElektroG nachzukommen, nutzen die Hersteller Rücknahmesysteme und Dienstleister bereits seit zwei …
… Hersteller ein eigenes, entsprechendes Rücknahmesystem einrichten, § 7 Abs. 6 BattG. Neu ist jedoch: Ein solches eigenes Rücknahmesystem bedarf der behördlichen Genehmigung.
4. Rücknahmepflicht der Vertreiber
Wie bisher sind die Vertreiber verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Sammelstelle ist nun gemäß § 8 Abs. …
Registrierungs- und Rücknahmepflichten werden den mittelständischen Handel von Elektro- und Elektronikgeräten strangulieren – in Deutschland und Europa.
Der Bundesrat hat das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ 303/15 (ElektroG2) in neuem …
… Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ergeben sich neue gesetzliche Verpflichtungen. Bei vielen betroffenen Vertreibern herrscht jedoch immer noch großer Informationsbedarf – obwohl die Übergangsfrist der Rücknahmepflicht in Kürze abläuft. Dies wurde auf der ElektroG-Roadshow der bitkom deutlich, die im vergangenen Monat an drei Terminen in Berlin, Bielefeld …
… der Entsorgungsindustrie und Rechtsanwälten die Pflichten und möglichen Lösungen aufzeigen. Der BVOH E-Gipfel wird voraussichtlich die erste und größte Veranstaltung zum Thema Rücknahmepflicht von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Handel sein. Hierbei wird nicht nur die neue Rücknahmepflicht behandelt sondern auch die bereits im Ausland rechtskräftige …
… Hersteller ein eigenes, entsprechendes Rücknahmesystem einrichten, § 7 Abs. 6 BattG. Neu ist jedoch: Ein solches eigenes Rücknahmesystem bedarf der behördlichen Genehmigung.
4. Rücknahmepflicht der Vertreiber
Wie bisher sind die Vertreiber verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Sammelstelle ist nun gemäß § 8 Abs. …
… das ElektroG ein massiver Wettbewerbsvorteil für den stationären Handel“, sagt Oliver Prothmann.
Zusammenfassend muss man feststellen, dass auf den Handel eine Rücknahmepflicht, Registrierungspflicht, Niederlassungspflicht, Garantiepflicht und Informationspflicht zukommt. Aber alle Experten sind sich einig, dass es zu keiner Erhöhung der Rückgabe-Quote …
… letztere auch Elektrogeräte nicht registrierter Hersteller ein, die ebenfalls bei den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden und dort abzuholen sind, treffe die Rücknahmepflicht auch insoweit die registrierten Hersteller; erstere könnten sich so ihrer Rücknahmepflicht entziehen. Daraus folge die wettbewerbliche Relevanz einer unterlassenen Registrierung. …
… da es für die registrierten und somit gesetzestreuen Händler zu einer gesteigerten Belastung kommt. Diese ergebe sich daraus, dass in den kommunalen Sammelstellen auch die Geräte nicht registrierter Hersteller abgegeben werden, die dann eine Rücknahmepflicht trifft, während sich nicht registrierte Händler sich dieser Rücknahmepflicht entziehen können.
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