(openPR) Kommt Sie nun die Weiterverlängerung der Steuerbegünstigung oder nicht? Die Entscheidung hierüber scheint nun tatsächlich für Autogas gefallen zu sein. Denn der für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens entscheidende Finanzausschuss des Bundestages, der noch bis vor wenigen Stunden tagte, hat über das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes jetzt abschließend beraten.
Nach Aussage von Lothar Binding, dem finanzpolitischen Sprecher sowie Christian Petry und Andreas Rimkus, den zuständigen Berichterstattern der SPD-Bundestagsfraktion sowie Arno Klare werden Erdgas und Autogas über das Jahr 2018 hinaus energiesteuerlich begünstigt.
Dabei sieht der Gesetzentwurf allerdings eine unterschiedliche Länge der Begünstigung von Erdgas und Autogas vor. Autogas wird bis Ende 2022, Erdgas als Kraftstoff dagegen wird etwas länger, nämlich bis 2026 begünstigt. Die Begünstigung wird ab 2019 degressiv bis zu den genannten Jahren 2022 und 2026 jeweils abgesenkt.
Besonders die SPD-Abgeordneten wollten mit der Verlängerung ein Signal setzen, so Binding, dass Gaskraftstoffe “kurz- und mittelfristig eine wichtige Rolle” bei der Energiewende spielen sollen. “Wir geben den Bürgern damit Plangunssicherheit.”
Der unsprüngliche Gesetzentwurf von Bundesfinanzminster Wolfgang Schäuble sah vor, die Steuerbegünstigung für Autogas ab 1.1.2019 ganz zu streichen.










