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Mit 1a-Energiewerten punkten

03.08.200613:24 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Mit dem Energiepass Immobilien professionell vermarkten

Frankfurt, 03. August 2006 – Der Energiepass soll Miet- und Kaufinteressenten mehr Transparenz bei Energieverbrauch und Nebenkosten sichern. Aber auch Eigentümer können von dem neuen Gebäudeausweis profitieren. „Mit 1a-Energiewerten, vom Fachmann zertifiziert, differenzieren sich Immobilien von vielen Konkurrenzangeboten und lassen sich gezielt vermarkten“, so Jürgen Treiber, Regionalleiter Stuttgart der Dr. Lübke GmbH.



Voraussichtlich ab Anfang nächsten Jahres benötigen Eigentümer, die ihre Immobilien verkaufen oder neu vermieten möchten, einen Energieausweis. Er enthält Informationen zum Energieverbrauch und Sanierungsbedarf eines Objektes. „Dadurch können Mieter und Kaufinteressenten bereits im Vorfeld künftige Nebenkosten besser einschätzen.“

Wettbewerbsvorteil Nebenkosten

Aber auch Eigentümer würden von der neuen Verordnung profitieren. „Besonders an Standorten mit einem Überangebot an Immobilien können Energieverbrauch – und damit Nebenkosten – den Ausschlag geben.“

Um die Attraktivität von Objekte zu erhöhen, rät Treiber Eigentümern, sich im Vorfeld einer Vermarktung von Fachleuten beraten zu lassen und energetische Sanierungsmaßnahmen zu prüfen. „Oft können Energiefresser, wie undichte Fenster oder unzureichende Wärme-dämmungen, mit wenig Aufwand ausgebessert werden.“ Dadurch ließe sich Nebenkosten bis zu 80 Prozent senken.

Eigentümer sollten jedoch beachten, dass sie nicht zur Sanierung verpflichtet seien. „Auch wenn Mieter dadurch geringere Energiekosten hätten, sind Modernisierungen kein Muss.“

Gutachten vom Fachmann

Ausstellen dürfen den Energieausweis nur unabhängige Experten mit entsprechender Ausbildung, z.B. Architekten und Bauingenieure, oder Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation. „Sie messen nicht nur den Energieverbrauch des Gebäudes, sondern schlagen auch mindestens zwei Maßnahmen vor, um ihn in unterschiedlichem Ausmaß zu reduzieren.“

Bis zu zwei Jahre Zeit für Eigentümer

Um den neuen Anforderungen nachzukommen, hat der Gesetzgeber Übergangsfristen erlassen. Eigentümer von Wohnhäusern, die vor 1965 gebaut wurden, haben sechs Monate Zeit, einen Energiepass ausstellen zu lasse. „Bei jüngeren Wohngebäuden beträgt die Übergangsfrist 18 Monate, bei Büros und allen anderen Nichtwohngebäuden 24 Monate“, erläutert Treiber.

Je nach Fläche würde das Gutachten zwischen 300 und 1.500 Euro kosten. Der Pass ist zehn Jahre gültig.

Weitere Informationen zum Energiepass im Presse- und News- Bereich unter www.dr-luebke.com.

Dr. Lübke GmbH
Sabine Styppa
Marketing
Vertriebskoordinatorin
E-Mail
Gutleutstraße 82
60329 Frankfurt
Telefon: +49 69 999914-19
Telefax: +49 69 999914-71

Dr. Lübke GmbH | www.dr-luebke.com

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