(openPR) Dank der neuen Flexirente ergibt sich ab 01.07.2017 die Möglichkeit, anstelle der vollen Rente eine frei wählbare Teilrente zu beanspruchen. Hierdurch eröffnen sich neue Gestaltungsmöglichkeit für Rentner, deren eigene Rente sich mindernd oder nachteilig auf andere Leistungen oder Ansprüche auswirkt. Durch sachgerechte Inanspruchnahme einer Teilrente, können diese Auswirkungen in bestimmten Fällen abgemildert oder aufgehoben werden.
Für Witwen und Witwer, deren eigene Rente auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird, kann die eigene Rente so weit gemindert werden, dass die Einkommensanrechnung entfällt. Für freiwillig oder privat Krankenversicherte kann durch Herabsetzung des Rentenzahlbetrages die Einkommensgrenze für die Familienversicherung eingehalten werden.
Die Rentenberatung Schilbach entwickelt mit den Mandanten individuelle Konzepte zur bestmöglichen Gestaltung unter Nutzung der Regelungen zur Flexirente.











