(openPR) 40.000 bis 50.000 Tote pro Jahr sind ein Skandal!
(Düsseldorf/Bottrop/Münster) – Der Kampf gegen den Tod durch multiresistente Keime ist ein Schwerpunkt des Wahlkampfes der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in Nordrhein-Westfalen. Jährlich sterben 50.000 Menschen in Europa an die-sen antibiotika-resistenten Erregern. Nach seriösen Schätzungen sind in Deutschland pro Jahr 5.000 bis 10.000 Todesfälle durch Infektionen, die durch Einhaltung adäquater Hygienemaßnahmen vermeidbar gewesen wären, zu verzeichnen. Die Tendenz ist stark steigend. Und die Politik schaut zu! Dabei sind nach Meinung der ÖDP entschiedene Anstrengungen erforderlich, um dieses Massensterben zu beenden.
Für die ÖDP ist es höchste Zeit, den Infektions-Notstand auszurufen. Gelingt es nicht, die Infektionsgefahr durchmultiresistente Keime in den Griff zu bekommen, steht der Menschheit 100 Jahre nach der Entdeckung der Antibiotika durch Fleming der Weg in ein „postantibiotisches Zeitalter“ bevor. Dies hätte zur Folge, dass bereits kleine Infektionen wie-der tödlich wären – mit Millionen von Infektionstoten weltweit pro Jahr.
Der Kampf gegen multiresistente Keime kostet Geld. Aber angesichts dieser heraufziehenden humanitären Katastrophe ist die kleinkrämerische Frage „Wer soll das bezahlen?“ völlig fehl am Platze. Das Recht auf Leben und Gesundheit darf nicht durch das Argument der Finanzierbarkeit in Frage gestellt werden, wie es derzeit durch die Verantwortung tragenden Parteien geschieht. Hier ist dringend eine Umwidmung der Haushaltsmittel in NRW erforderlich.
Schwerpunktmäßig sind dringend Maßnahmen in folgenden Bereichen erforderlich:
• Humanmedizin
• Tierzucht und Tiermedizin, vor allem Massentierhaltung
• Gentechnologie
• Krankenshaushygiene
Das Landespolitische Programm der ÖDP fordert hierzu u. a.:
Stopp der unnötigen und nicht indikationsgerechten Verordnung von Antibiotika; den Einsatz von „Reserveantibiotika“, die letzte Verteidigungslinie gegen multiresistente Keime, ausschließlich beim Menschen; Abschaffung der Massentierhaltung als Quelle multiresistenter Keime, Verbot des Einsatzes von multiresistenten Zellen in der Gentechnologie sowie die Durchsetzung verbindlicher Hygienestandards in Krankenhaus und Pflege.
Die ÖDP tritt im Landtagswahlkampf an, um diesem brisanten Thema einen angemessenen Platz auf der politischen Tagesordnung zu verschaffen. Sie will errei-chen, dass entschiedene Schritte zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Menschen vor multiresistenten Keimen unternommen werden. Die etablierten Parteien verdrängen dieses Thema im derzeitigen Landtagswahlkampf – und lenken damit von ihren Versäumnissen ab. Zur Erreichung dieses Zieles, dem Kampf gegen multiresistente Keime Priorität einzuräumen, bittet die ÖDP die Wählerinnen und Wähler um ihre Stimmen bei der Landtagswahl.
*****************************************
Das Landeswahlprogramm der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in Nord-rhein-Westfalen zum Thema
Bekämpfung multiresistenter Keime
„Derzeit sterben weltweit pro Jahr 700.000 Menschen an den Infektionen mit multiresistenten Keimen – in Deutschland ist von einer Todesrate von 40.000 auszugehen. Dem Kampf gegen multiresistente Keime ist absolute Priorität einzuräumen. Gelingt dieser nicht, steht der Mensch-heit 100 Jahre nach der Entdeckung der Antibiotika durch Fleming der Weg in ein „postantibioti-sches Zeitalter“ bevor. Dies hätte zur Folge, dass bereits kleine Infektionen wieder tödlich wären – mit Millionen von Infektionstoten weltweit pro Jahr.
Die Multiresistenzen von Bakterien und deren Verbreitung resultieren im Wesentlichen aus vier Bereichen:
• Humanmedizin
• Tierzucht und Tiermedizin, vor allem Massentierhaltung
• Gentechnologie
• Mangelnde Krankenhaushygiene
Hierzu fordert die ÖDP die folgenden Maßnahmen:
Humanmedizin:
•Beim Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin ist jedweder nicht test- und indikationsgerechte Einsatz von Antibiotika zu vermeiden. (Antibiotika helfen nicht gegen Viren!)
•Die Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes ist auf die indikationsgerechte Erforderlichkeit
zurückzuführen.
•Patienten sind über die Wirkweise und die Einnahmebedingungen von Antibiotika aufzuklä-ren.
Dadurch sind eigenmächtigen Abbrüche von Antibiotikabehandlungen, die Mit-Ursache für
Resistenzen sind, und dem Patientenwunsch nach Antibiotika auch ohne Vorliegen der
entsprechenden Indikation (z. B. Virus-Infektionen) entgegenzuwirken.
Tierzucht:
Antibiotika ist primär zur Infektionsbekämpfung bei Menschen einzusetzen. „Reserve-Antibiotika“, die lebensrettend sein können, wenn andere Antibiotika nicht mehr helfen, sind ausschließlich der
Humanmedizin vorzubehalten. Der Einsatz von „Reserve-Antibiotika“ in der Tiermedizin führt zu
tausendfachem Tod bei Menschen. Im Gegensatz zur Humanmedizin ist der Tierarzt gleichzeitig Verordner und Verkäufer von Antibiotika.
•Verbot des Einsatzes von Reserve-Antibiotika in der Tiermedizin. Einstufung eines Verstoßes als
Verbrechen.
•Strenge Restriktionen beim Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin. Verbot von Einsatz von
Antibiotika, die nicht ausdrücklich für die Tiermedizin freigegeben sind. Antibiotika, die zur
Lebensrettung von Menschen erforderlich sind, dürfen hierbei nicht für die Veterinärmedizin
freigegeben werden.
•Apothekenpflicht für alle Antibiotika – auch in der Tiermedizin.
•Antibiotikagaben an gesunde Tiere ist zu verbieten.
Gentechnologie:
Antibiotikaresistente Zellen werden in der Gentechnologie zu Forschungszwecken als Markerzellen
eingesetzt. Diese Gene gehen auf die behandelten Pflanzen über. Von den Pflanzen können sich diese auf Bakterien übertragen und machen diese antibiotikaresistent. (Horizontaler Gentransfer)
•Die ÖDP lehnt Gentechnologie ab!
•Der Einsatz von antibiotikaresistenten Markerzellen ist weltweit zu ächten.
Krankenhaushygiene:
Nach seriösen Schätzungen sterben in Deutschland pro Jahr 5.000 bis 10.000 Menschen durch Infektionen, die durch Einhaltung adäquater Hygienemaßnahmen vermeidbar gewesen wären.
Hygienemaßnahmen in Kliniken und Praxen werden überwiegend als Kostenfaktor gesehen. Anbetracht des Leidens und des tausendfachen Todes dar eine angemessene Hygiene in Kliniken und Praxen nicht an den Kosten scheitern. Ein Teil der resistenten Keime entstehen im Krankenhaus. Ca. 10 % alle Patienten bringen diese jedoch bereits von zuhause mit. Es ist ein Skandal, dass über diese katastrophale Situation keine verlässlichen Daten erhoben werden.
Daher sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
•Bundeseinheitliche verbindliche Hygienestandards. Hygiene darf nicht an Landesgrenzen halt
Machen
•Verpflichtende Screening bei Risikopatienten
•Transparenz und Dokumentation
•Bundeseinheitliche Dokumentationsstandards
•Nach Erreger
•Nach Infektionsquelle
•Nach Pforten und Infektionsswege
•Dokumentationen sind den Patienten zugänglich zu machen und sind in den Qualitätsbericht der
Kliniken verpflichtend aufzunehmen.
•Überprüfung der Dokumentation durch unangekündigte Kontrollen
•Meldepflicht für sämtliche MRE-Fälle (MRE = multiresistente Erreger)
•Hygiene muss zu einer wichtigen Aufgabe des Krankenhausmanagements werden, Verstöße sind zu ahnden.
•Weitaus größerer Raum für des Thema Hygiene in Aus- und Weiterbildung aller Beschäftigten im
Gesundheitswesen. (Hierbei sind ALLE Beschäftigten zu schulen, sowohl in Kliniken als auch in
Praxen und Alten- und Pflegeeinrichtungen)
•Verpflichtende Hygiene-Einweisung für Krankenhaus-Besucher (Ca. 10 % der Besucher bringen MRW mit!)
•Verpflichtende Desinfektionsstandards (Hände, Schuhe) für Krankenhausbesucher, die zuvor
Kontakt mit Tierzucht-Betrieben hatten.
•Prüfung des Einsatzes von Kupfer als anti-bakterielle „Waffe“ beim Krankenhausbau.
Sonstige Maßnahmen:
•Laufende Kontrolle von Kläranlagen
•Nur nicht mit MRE kontaminierte Dünger dürfen ausgebracht werden
•Strenge Hygiene-Standards beim Zu- und Ausgang von Tierzuchteinrichtungen [Desinfektion von
Personen (Hände, Schuhe) und Fahrzeugen (Reifen, Ladeflächen)]“
(50.000 Tote in Europa durch multiresistente Keime pro Jahr. Quelle: Angaben für 2015 des ECDC, Europäisches Zentrum für Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.)













