(openPR) Mit der neuen Flexirente ist es ab 01.07.2017 möglich, die Rente schon vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu erhalten.
Nach der bisherigen Regelung besteht Anspruch auf eine Altersrente nur dann, wenn die individuelle monatliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Die Rente kann zwar als Teilrente geleistet werden, die starren Hinzuverdienstgrenzen lassen jedoch regelmäßig nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten offen. Teilrenten werden daher bislang nur selten beansprucht.
Ab 01.07.2017 ändern sich die Hinzuverdienstregeln grundlegend. Statt der starren monatlichen Grenzbeträge ist dann ein jährlicher Bruttoverdienst bis 6.300,00 EUR anrechnungsfrei. Liegt der Verdienst darüber, werden 40 Prozent des Mehrverdienstes auf die Rente angerechnet.
Da die neue Hinzuverdienstgrenze stets auf das Kalenderjahr bezogen ist, ist es unerheblich, ob der Verdienst in einem Monat oder verteilt auf mehrere Monate erzielt wird. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit trotz noch bestehendem Arbeitsverhältnis bereits eine Altersrente zu beziehen. In Abhängigkeit von der Höhe des Arbeitsverdienstes sowie dem gewünschten Rentenbeginn kann dieses Nebeneinander von ungemindertem Verdienst und voller Rente durchaus mehrere Monate bestehen.
Beispiel:
Bruttoverdienst 3.000,00 EUR
Gewünschter Rentenbeginn 01.03.2018
Ergebnis: Die Vollrente ist bereits ab 01.11.2017 möglich, weil die Freigrenze von 6.300,00 EUR sowohl 2017 als auch 2018 nicht überschritten ist.
Die komplexen Regelungen erlauben mitunter wirtschaftlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten. Das Büro der Rentenberatung Schilbach steht gern zur Erarbeitung entsprechender Konzepte zur Verfügung.











