(openPR) Aus der digitalen Wirtschaft sind soziale Netzwerke ebenso wenig wegzudenken wie aus dem Alltag tausender Internetnutzer: Facebook, Twitter, Xing und Co sind fester Bestandteil unserer Lebensgewohnheit geworden.
Längst beschränkt sich das Teilen von Fotos, Posts und Likes nicht mehr nur auf das Privatleben – Arbeitskollegen und sogar Vorgesetzte sind selbstverständlich auch „Freunde“.
Wie folgenschwer allerdings schon ein einziger falscher Klick im Netz sein kann, scheint Arbeitnehmern beziehungsweise Facebook-Neulingen oftmals nicht bewusst zu sein.
Die durch Partyfotos in Zweifel gezogene Krankmeldung ist nur ein Beispiel dafür, dass immer mehr Urteile im Arbeits- und Kündigungsrecht ursprünglich auf Online-Aktivitäten zurückzuführen sind. Denn auch Delikte wie Beleidigung, Loyalitätsverletzung oder Verrat von Betriebsgeheimnissen im Internet sind den Arbeitsgerichten nicht mehr unbekannt.
Der Workshop von Rechtsanwältin Maria Dimartino nimmt sich genau diesen Themen an und zwar aus der Sicht des Betriebsrates. Der Workshop steht unter dem Stichwort: Betriebsratsarbeit 4.0.
Dimartino klärt auf, inwieweit der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht für Onlineaktivtitäten des Arbeitgebers und der Mitarbeiter hat und wird anhand von Beispielen aufzeigen welche Gestaltungsmöglichkeiten und Grenze es für Betriebsrat und Arbeitgeber gibt.
Der 2-tägige Workshop findet im Rahmen der Berliner Betriebsratstage am 19. und 20. Juni 2017 im Hotel Golden Tulip in Berlin statt. Beginn ist am Montag, dem 19. Juni um 11:30 Uhr und am Dienstag, dem 20. Juni um 8:30 Uhr.
Anmelden können Sie sich direkt und unkompliziert über die Webseite http://www.berliner-betriebsrats-tage.de
Veranstalter ist die Weka Akademie
Text: Abdruck kostenfrei; Belegexemplar erbeten!






