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DBfK fordert 'Pausenkultur' in der Pflege

17.02.201711:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: DBfK fordert 'Pausenkultur' in der Pflege

(openPR) Der Arbeitsalltag beruflich Pflegender in Deutschland zehrt an den Kräften. Zu knappe Personalbemessung, hohes Arbeitsaufkommen, immenser Zeitdruck, Überstunden und fehlende Verlässlichkeit der Dienstpläne sind längst Normalität. Vor diesem Hintergrund wirkt es sich umso gravierender aus, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitspausen kaum gewährt werden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert die Führungskräfte aller Ebenen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ausdrücklich auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und für eine konsequente Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes zu sorgen. „Mit Pausen wird leider zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr willkürlich umgegangen“, stellt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel fest. „Seit Jahren berichten beruflich Pflegende, dass sie zugunsten der Patienten-/Bewohnerversorgung meistens auf ihre Pausen verzichten (müssen). Was Pause genannt wird, ist aber keine, wenn die Ablösung fehlt – ein häufiges Problem im Nachtdienst. Und der ‚Pausenraum‘ ist meist kein echter Rückzugsort, sondern gleichzeitig Arbeitsraum mit Ruf- und Telefonbereitschaft. Hier verbringt man keine Pause, sondern einen ‚Bereitschaftsdienst‘, Regeneration kann dabei nicht stattfinden. Wir fordern eine Pausenkultur in der Pflege, die diesen Namen auch verdient“, so Knüppel.



Das Thema Arbeitspausen hat der DBfK bereits letztes Jahr in seiner Aktion „Mein Recht auf Frei“ umfassend aufgegriffen, u.a. in einer großen Online-Befragung. Von den mehr als 3500 Teilnehmenden sagten 65%, dass sie nur dann eine Pause nehmen könnten, wenn es der Arbeitsanfall zulasse. 20% berichteten sogar, nie eine vollständige und ungestörte Pause zu haben, für weitere 20% gab es sie seltener als einmal im Monat. Das ist alarmierend, zumal das Arbeitszeitgesetz in § 4 Ruhepausen keinen Zweifel lässt: „Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. (…) Länger als sechs Stunden dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“ Welche Anforderungen an Pausenräume gestellt werden, regelt die Arbeitsstättenverordnung. Neben den unbezahlten Überstunden, die Beschäftigte durch Wegfall ihrer Pausen leisten, hat auch die fehlende Erholung gravierende Auswirkungen. Echte Pausen, konsequent abgeschirmt von der beruflichen Inanspruchnahme, gleichen viele der im Tagesverlauf auftretenden Stressmomente aus. Deshalb sind sie unverzichtbar!

Wer seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gut behandelt, verliert sie durch berufsbedingte Erkrankung, Abwanderung zum klügeren Konkurrenten oder Berufsausstieg. Kein Unternehmen kann sich das in Zeiten des Pflegefachkräftemangels leisten. Der DBfK begrüßt daher ausdrücklich die für den 21. Februar geplante Aktion „Heute schon Pause gemacht?“ der Gewerkschaft ver.di!

Weitere Ergebnisse der o.g. Online-Umfrage sowie alle Materialien der DBfK-Aktion „Mein Recht auf Frei“ sind in einem Sammelband zusammengefasst: www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf (Printversion im DBfK-Shop).

Der Cartoon kann samt Abdruckgenehmigung auf Anfrage (E-Mail) zur Verfügung gestellt werden.

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