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MBB Clean Energy AG: Kaufangebot prüfen lassen

Bild: MBB Clean Energy AG: Kaufangebot prüfen lassen
CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

(openPR) Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Anlegern, das Kaufangebot der Value-Line Management GmbH nicht ohne vorherige Prüfung anzunehmen.

München, 16.02.2017 – Wie der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mitgeteilt wurde, haben Anleger über ihre Depotbank von der Value-Line Management GmbH ein Kaufangebot für die Wertpapiere der MBB Clean Energy AG erhalten. Diese bietet den Anlegern an, einen Barabfindungspreis von € 5,00 je € 1.000,00 Nominale zu zahlen.

CLLB Rechtsanwälte raten allen Anlegern der MBB Clean Energy AG ausdrücklich dazu, das Angebot nicht ohne vorherige Prüfung anzunehmen – immerhin können realistische Aussichten auf Erfolg für eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen gegen die depotführende Bank bestehen.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits berichtete, wurde eine depotführende Bank von einem Landgericht zur Erstattung des kompletten Investitionsbetrages verurteilt und hat daneben auch die Verfahrenskosten zu zahlen. Diese Ansprüche bestehen unabhängig von einer etwaigen Beratung, das heißt eine Rückabwicklung kommt auch dann in Betracht, wenn die Kaufentscheidung eigenständig getroffen wurde.

„Dieses Urteil stellt einen weiteren Erfolg dar, nachdem bereits 2016 ein von uns vertretener Privatanleger seine Investition in voller Höhe von einer beteiligten Bank nahezu freiwillig erstattet bekam. Das Urteil belegt, dass Anleger der MBB Clean Energy AG – selbst wenn keine Beratung stattfand – ihre gesamte Anlagesumme oftmals zurückgezahlt bekommen können.“, so Rechtsanwalt Franz Braun.

Rechtsanwalt Braun ist fest davon überzeugt, dass „der Großteil der Anleger trotz des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MBB Clean Energy AG nicht zwangsläufig einen Zahlungsausfall erleiden muss.“

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin rät allen betroffenen Investoren, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückzahlung des investierten Kapitals überprüfen zu lassen.

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