(openPR) Wenn zwei Inhaber von Marken mit einander in Konflikt geraten, dann haben Sie die Möglichkeit, einen drohenden Streit außergerichtlich dadurch zu entschärfen oder zu umgehen, indem Sie einen Vertrag schließen, in dem sie sich darüber einigen, wie sie sich künftig mit ihrem Marken „aus dem Weg“ gehen wollen. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass eine Partei sich dazu verpflichtet, die eigene Marke nur für bestimmte Produkte zu verwenden, an deren Vermarktung die andere Seite kein Interesse hat. Oder man einigt sich darauf, die eigene Marke nur noch räumlich begrenzt zu benutzen und sich dadurch künftig „nicht ins Gehege“ zu kommen.
Solche so genannten „Abgrenzungsvereinbarungen“ sind in der markenrechtlichen Praxis Routinevereinbarungen, in der markenrechtlichen Literatur werden sie allerdings nur wenig kommentiert. Bei der Abfassung von Abgrenzungsvereinbarungen müssen gesetzliche Vorgaben ebenso berücksichtigt werden wie neuere markenrechtliche Rechtsprechung, außerdem kartellrechtliche sowie internationale Bezüge. Wie so oft steckt der Teufel auch hier im Detail. Fatal (und gefährlich!) wäre es, hier unreflektiert irgendwelche Vertragsmuster zu verwenden, ohne deren rechtliche Tragfähigkeit und Aktualität zu überprüfen!
Das Seminar „Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht“ am 21. September 2017 in Köln das Grundlagen- und Praxiswissen, das für die rechtssichere Formulierung und Verhandlung von Abgrenzungsvereinbarungen unverzichtbar ist. Gleichzeitig wendet es sich an bereits erfahrene Markenjuristen und Markensachbearbeiter, die sich mit neueren Entwicklungen und Spezialkonstellationen vertraut machen wollen. Das Seminar versteht sich als umfassendes Wissens-Update und ist auf Diskussion und intensiven Erfahrungsaustausch angelegt. Beide Referenten sind Praktiker mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Abgrenzungsvereinbarungen.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-09-gm104/abgrenzungsvereinbarungen-im-markenrecht













