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Meisterzwang ist Handel mit Grundrechten

05.07.200623:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Meisterzwang ist Handel mit Grundrechten

(openPR) Verden Am 05.07. hat die Monopolkommission ihr 16’tes Hauptgutachten vorgelegt. Darin fordert sie erneut die Abschaffung des Meisterzwangs und empfiehlt den Meisterbrief auf freiwilliger Basis beizubehalten.

Dadurch sieht sich der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker in seiner Forderung bestätigt: „Die Monopolkommission entlarvt den Meisterzwang als ein Privileg, dass den Meisterbetrieben gewährt wird, weil sie ausbilden. Hier bemängelt die Monopolkommission vollkommen zu recht, dass es keine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzenabschätzung für dieses Handeln gibt. Wir begrüßen, dass die Monopolkommission diesen korporatistischen Kuhhandel der Politik mit den Handwerksverbänden auch ablehnt, weil hier unsere Grundrechte verschachert werden.“ so BUH Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk.

Die Kommission sieht die Handwerksnovelle 2004 als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reform des Handwerks, kann diesen Schritt aber nicht als abschließend betrachten.
Für die weiterhin betroffenen 90% der Handwerksbetriebe (gemessen am Bestand bis 2003) besteht nach Auffassung der Monopolkommission weiterhin ein grundlegender Liberalisierungsbedarf.

„Sowohl Bundesverfassungsgericht (zuletzt am 5.12.05) als auch Monopolkommission wiederholen seit Jahren und Jahrzehnten die Forderung nach Freigabe des Handwerks. Im Rahmen des EU-Wettbewerbs stehen deutsche Handwerker durch deutsche Gesetzgebung damit wirtschaftlich um Klassen schlechter vor Ihren Kunden, als der Mitbewerber aus den Nachbarländern, das muss ein Ende haben“, meint Oliver Steinkamp vom BUH, und endet mit den Worten: „Wir sehen uns gestärkt und geben die Forderungen weiter an die verantwortlichen Politiker.“

Verden 05.07.2006

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