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Insolvenzverfahren: Experten von außen dazu nehmen

Bild: Insolvenzverfahren: Experten von außen dazu nehmen
Corinne Rennert-Bergenthal ist Geschäftsführerin von ADK Consulting aus Düsseldorf.
Corinne Rennert-Bergenthal ist Geschäftsführerin von ADK Consulting aus Düsseldorf.

(openPR) ADK Consulting, das zur multidisziplinären Kanzlei Abels Decker Kuhfuß Lenzen (ADKL) gehört, bietet für Insolvenzverwalter Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungslegung und Steuern an. Dadurch können Verwalter auf Spezialwissen zugreifen und müssen keine eigenen Kapazitäten aufbauen.




Die Zahlen bei vor allem mittleren und großen Insolvenzverfahren sind in den vergangenen Jahren erheblich zurückgegangen. Das wirkt sich auch auf viele Verwalterkanzleien aus, die genau für diese Art von Verfahren Mitarbeiter in den relevanten Bereichen vorhalten. Bleiben die Bestellungen der Gerichte aus, führt das zu Überkapazitäten.

Corinne Rennert-Bergenthal, Partnerin der multidisziplinären Kanzlei Abels Decker Kuhfuß Lenzen (ADKL) aus Düsseldorf und Geschäftsführerin von ADK Consulting, der auf Insolvenzdienstleistungen, Sanierung und Restrukturierung spezialisierten Einheit der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, betont jedoch, dass dies nicht immer sein müsse. „Eine Verwalterkanzlei muss nicht für jeden Teilbereich eines Insolvenzverfahrens eigene Experten vorhalten. Sind diese Kompetenzen dann über einen längeren Zeitraum nicht gefordert, führt das nicht selten zu unnötigen betriebswirtschaftlichen Belastungen.“

ADK Consulting will Insolvenzverwalter durch seine Leistungen entlasten. Die Insolvenzspezialisten unterstützen Kanzleien dabei, gezielt Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die sie bedarfsweise benötigen, aber nicht im Haus anbinden wollen oder können. „Die Erfahrung zeigt, dass dazu besonders alle Fragestellungen der insolvenz-, handelsrechtlichen und steuerlichen Rechnungslegung gehören. Ob Zwischenrechnungspflichten oder Schlussrechnung und -rechnungsprüfung, Buchungsfragen bei Personen- und Kapitalgesellschaften oder Spezialfälle von Verbuchungen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Die Rechnungslegung im Insolvenzverfahren bedarf besonderer Aufmerksamkeit, um den handelsrechtlichen Anforderungen an den Jahresabschluss gerecht werden, aber natürlich auch, um die Informationspflichten gegenüber den Gläubigern den gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu erfüllen“, sagt Corinne Rennert-Bergenthal.

Das dürfe niemand auf die leichte Schulter nehmen, da im Insolvenzverfahren zahlreiche zusätzliche gesetzliche Anforderungen an Jahresabschluss etc. im Raum stünden. „Der Umgang mit der Rechnungslegung in der Insolvenz ist ein heikles Thema. Deshalb bietet es sich an, dies an Spezialisten abzugeben, die sich ausschließlich damit beschäftigen. Und dann wieder ausscheiden, wenn das Mandat abgeschlossen ist.“

Auch im Insolvenzsteuerrecht ist ADK Consulting auf sämtlichen relevanten Gebieten tätig, betont die Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin. Besonders stünden dabei die Erstellung von Steuerbilanzen (auch unter Berücksichtigung des Konzernsteuerrechts), die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen insbesondere von Umsatzsteuervoranmeldungen, die Begleitung von Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen und die Vertretung bei der Abwehr von Haftungsinanspruchnahmen, bei Rechtsbehelfs- und Klageverfahren im Fokus einschließlich vor dem Bundesfinanzhof.

„Das Steuerrecht in der Insolvenz hat sich in den letzten Jahren auch aufgrund der ständig zunehmenden Rechtsprechung der Gerichte zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. Wir sehen immer wieder, dass steuerliche Themen für Insolvenzverwalter kompliziert werden können. Sie setzen sich, da sie in die Haftung für alle Geschäftsvorgänge gehen, sogar erheblichen Risiken aus, wenn sie nicht sämtliche Vorgaben der Steuergesetze beachten. Gerade die nicht alltäglichen Fragestellungen sind dazu prädestiniert, dass etwas übersehen wird und dann kann es teuer werden“, sagt Corinne Rennert-Bergenthal. Man müsse sich nur die regelmäßige Urteile zur Umsatzbesteuerung in der Insolvenz anschauen, die schnell zu Lasten der Masse und, bei Verstößen gegen die Abgabenordnung, auch zu Lasten des Verwalters gingen. Die ADK-Experten sähen gerade hier seitens der Finanzämter, dass die Verwalter immer stärker in die Pflicht und auch Haftung genommen würden.

ADK Consulting arbeite ausschließlich mit insolvenzrechtlich versierten Steuerberatern und Buchhaltern und habe deshalb auch aktuelle Entwicklungen immer im Blick. „Das verschafft Verwaltern einen echten Mehrwert – strategisch und betriebswirtschaftlich.“

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